JPK_FA — was ist das und wer muss es einreichen 2026?

7. April 2026 ~7 Min. Lesezeit

JPK_FA ist die polnische standardisierte Rechnungsmeldedatei. Anders als JPK_V7M wird sie nicht regelmäßig, sondern auf Anforderung der KAS eingereicht. Hier erfahren Sie alle Details, FA(3)-Schema, Unterschiede zu JPK_V7M und KSeF-Integration 2026.

Was ist JPK_FA?

JPK_FA (Jednolity Plik Kontrolny Faktury VAT) ist eine standardisierte XML-Datei mit allen Verkaufs- und Einkaufsrechnungen eines Steuerpflichtigen. Die Datei wird nicht regelmäßig, sondern auf Anforderung der polnischen Steuerverwaltung (KAS) bei einer Steuerprüfung oder einer „czynności sprawdzające" (Prüfungstätigkeit) übermittelt.

Versionen

  • JPK_FA(3) — aktuelle Version, kompatibel mit KSeF-Format
  • Frühere Versionen JPK_FA(1) und JPK_FA(2) — nicht mehr akzeptiert

Wer muss JPK_FA einreichen?

Auf Anforderung: alle aktiven MwSt.-Pflichtigen mit elektronischer Buchhaltung. Die Pflicht besteht „latent" — Sie müssen jederzeit in der Lage sein, die Datei zu generieren, falls die KAS sie verlangt.

Bei Anforderung: 7-Tage-Frist zur Bereitstellung.

Inhalt der JPK_FA-Datei

Header (Nagłówek)

  • NIP des Steuerpflichtigen
  • Name und Adresse
  • Berichtszeitraum (von / bis)
  • Erstellungsdatum
  • Unterzeichner und elektronische Signatur

Rechnungsdaten (Faktura)

Pro Rechnung:

  • Eindeutige Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Lieferdatum
  • NIP des Käufers
  • Name und Adresse des Käufers
  • Beschreibung der Ware/Dienstleistung
  • Menge und Einzelpreis
  • MwSt.-Satz und MwSt.-Betrag
  • Gesamtbetrag netto und brutto
  • GTU-Codes bei Sondertransaktionen

Zusammenfassung (Podsumowanie)

  • Anzahl der Rechnungen
  • Gesamtnetto
  • Gesamt-MwSt.
  • Gesamtbrutto

Unterschied JPK_FA vs. JPK_V7M

AspektJPK_FAJPK_V7M
FrequenzAuf AnforderungMonatlich (bis 25. des Folgemonats)
InhaltVolle RechnungsdatenAggregierte MwSt.-Erklärung + Register
GrößeDetailliert pro RechnungKomprimiert
ZweckSteuerprüfungLaufende MwSt.-Abrechnung
Pflicht fürAlle MwSt.-PflichtigenAktive MwSt.-Pflichtige

Bezug zu KSeF

Wichtig: Ab April 2026 (B2B), Juli (B2C) und Oktober (alle) ist KSeF die Pflichtquelle für E-Rechnungen. JPK_FA stützt sich dann auf KSeF-Daten — die Daten sind identisch.

FA(3)-Schema

Sowohl KSeF als auch JPK_FA verwenden ab 2026 das einheitliche FA(3)-Schema. Vorteil: Konsistenz zwischen den Systemen, weniger Fehlerquellen.

Generierung der JPK_FA-Datei

Aus Buchhaltungssoftware

Programme wie Comarch ERP, iSeria, Faktury.pl bieten direkte JPK_FA-Generierung:

  1. Berichtszeitraum wählen (z. B. Januar-März 2026)
  2. Filter für Verkaufs-/Einkaufsrechnungen einstellen
  3. XML-Datei generieren
  4. Mit qualifizierter Signatur unterzeichnen
  5. Bei KAS-Anforderung übermitteln

Manuelle Erstellung

Theoretisch möglich, aber praktisch unmöglich bei mehr als ~20 Rechnungen pro Monat. Software ist Pflicht.

KAS-Anforderung — Ablauf

1. Kontakt der Behörde

KAS sendet ein offizielles Schreiben (auch elektronisch über e-PUAP) mit:

  • Anforderung der JPK_FA
  • Berichtszeitraum (z. B. Januar-Juni 2025)
  • Frist zur Bereitstellung (7 Tage)
  • Übermittlungsmethode (E-Mail, ePUAP, FTP)

2. Erstellung und Übermittlung

  • Datei generieren in der angeforderten Periode
  • Mit qualifizierter Signatur unterzeichnen
  • Vor Versand: Datei mit Validator prüfen (Ksef.mf.gov.pl bietet Online-Tool)
  • Übermittlung in vorgegebener Form

3. KAS-Auswertung

KAS prüft Konsistenz zwischen JPK_FA, JPK_V7M und (ab 2026) KSeF-Daten. Bei Diskrepanzen: Rückfrage oder Steuerprüfung.

Strafen bei Versäumnissen

  • Verspätete Bereitstellung: bis 2.500 PLN je Tag Verzögerung
  • Nicht-Bereitstellung: Bußgeld bis 720 Tagessätze (KKS Art. 77)
  • Falsche Daten: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung möglich
  • Aberkennung der Vorsteuer bei nicht nachweisbaren Eingangsrechnungen

Aufbewahrung der JPK_FA-Daten

Auch wenn Sie keine Anforderung haben: Sie müssen jederzeit in der Lage sein, JPK_FA für die letzten 5 Jahre zu generieren. Empfehlung:

  • Buchhaltungssoftware mit JPK-Modul
  • Backup der Datenbank monatlich
  • Cloud-Backup zusätzlich
  • Bei Software-Wechsel: alte Daten exportieren und archivieren

JPK_FA und Auslandsgeschäfte

  • EU-Lieferungen (WDT): mit 0 % MwSt. und VAT-EU-Markierung
  • EU-Erwerbe (WNT): separate Sektion in der Datei
  • Reverse Charge inland: mit MPP-Markierung sofern relevant
  • Export außerhalb EU: mit 0 %-Satz und entsprechendem Vermerk

FAQ

Kann ich JPK_FA freiwillig einreichen?

Theoretisch ja, aber sinnlos. Bei Steuerprüfung wird KAS die Datei selbst anfordern.

Was, wenn ich die Datei in 7 Tagen nicht erstellen kann?

Antrag auf Fristverlängerung — beim KAS schriftlich begründet. Praxis: bis zu 14 Tagen kulant, darüber hinaus selten.

Kann KAS bei B2C-Verkäufen JPK_FA verlangen?

Ja, sofern Sie Rechnungen ausstellen (auch an Privatpersonen mit NIP). Reine Kassenbon-Geschäfte sind in JPK_FA nicht enthalten — dafür gibt es separate JPK-Pflichten (JPK_KASA).

Wie verhält sich JPK_FA zur Anonymisierung?

Volle Daten erforderlich. Anonymisierung ist nicht erlaubt — KAS muss Käufer-NIP, Adresse etc. sehen.

Kann ich JPK_FA in fremder Währung einreichen?

Nein — Beträge müssen in PLN umgerechnet sein (NBP-Kurs zum Transaktionsdatum). Originalwährung kann als Zusatzinfo enthalten sein.