JPK_FA — was ist das und wer muss es einreichen 2026?
JPK_FA ist die polnische standardisierte Rechnungsmeldedatei. Anders als JPK_V7M wird sie nicht regelmäßig, sondern auf Anforderung der KAS eingereicht. Hier erfahren Sie alle Details, FA(3)-Schema, Unterschiede zu JPK_V7M und KSeF-Integration 2026.
Was ist JPK_FA?
JPK_FA (Jednolity Plik Kontrolny Faktury VAT) ist eine standardisierte XML-Datei mit allen Verkaufs- und Einkaufsrechnungen eines Steuerpflichtigen. Die Datei wird nicht regelmäßig, sondern auf Anforderung der polnischen Steuerverwaltung (KAS) bei einer Steuerprüfung oder einer „czynności sprawdzające" (Prüfungstätigkeit) übermittelt.
Versionen
- JPK_FA(3) — aktuelle Version, kompatibel mit KSeF-Format
- Frühere Versionen JPK_FA(1) und JPK_FA(2) — nicht mehr akzeptiert
Wer muss JPK_FA einreichen?
Auf Anforderung: alle aktiven MwSt.-Pflichtigen mit elektronischer Buchhaltung. Die Pflicht besteht „latent" — Sie müssen jederzeit in der Lage sein, die Datei zu generieren, falls die KAS sie verlangt.
Bei Anforderung: 7-Tage-Frist zur Bereitstellung.
Inhalt der JPK_FA-Datei
Header (Nagłówek)
- NIP des Steuerpflichtigen
- Name und Adresse
- Berichtszeitraum (von / bis)
- Erstellungsdatum
- Unterzeichner und elektronische Signatur
Rechnungsdaten (Faktura)
Pro Rechnung:
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum
- Lieferdatum
- NIP des Käufers
- Name und Adresse des Käufers
- Beschreibung der Ware/Dienstleistung
- Menge und Einzelpreis
- MwSt.-Satz und MwSt.-Betrag
- Gesamtbetrag netto und brutto
- GTU-Codes bei Sondertransaktionen
Zusammenfassung (Podsumowanie)
- Anzahl der Rechnungen
- Gesamtnetto
- Gesamt-MwSt.
- Gesamtbrutto
Unterschied JPK_FA vs. JPK_V7M
| Aspekt | JPK_FA | JPK_V7M |
|---|---|---|
| Frequenz | Auf Anforderung | Monatlich (bis 25. des Folgemonats) |
| Inhalt | Volle Rechnungsdaten | Aggregierte MwSt.-Erklärung + Register |
| Größe | Detailliert pro Rechnung | Komprimiert |
| Zweck | Steuerprüfung | Laufende MwSt.-Abrechnung |
| Pflicht für | Alle MwSt.-Pflichtigen | Aktive MwSt.-Pflichtige |
Bezug zu KSeF
Wichtig: Ab April 2026 (B2B), Juli (B2C) und Oktober (alle) ist KSeF die Pflichtquelle für E-Rechnungen. JPK_FA stützt sich dann auf KSeF-Daten — die Daten sind identisch.
FA(3)-Schema
Sowohl KSeF als auch JPK_FA verwenden ab 2026 das einheitliche FA(3)-Schema. Vorteil: Konsistenz zwischen den Systemen, weniger Fehlerquellen.
Generierung der JPK_FA-Datei
Aus Buchhaltungssoftware
Programme wie Comarch ERP, iSeria, Faktury.pl bieten direkte JPK_FA-Generierung:
- Berichtszeitraum wählen (z. B. Januar-März 2026)
- Filter für Verkaufs-/Einkaufsrechnungen einstellen
- XML-Datei generieren
- Mit qualifizierter Signatur unterzeichnen
- Bei KAS-Anforderung übermitteln
Manuelle Erstellung
Theoretisch möglich, aber praktisch unmöglich bei mehr als ~20 Rechnungen pro Monat. Software ist Pflicht.
KAS-Anforderung — Ablauf
1. Kontakt der Behörde
KAS sendet ein offizielles Schreiben (auch elektronisch über e-PUAP) mit:
- Anforderung der JPK_FA
- Berichtszeitraum (z. B. Januar-Juni 2025)
- Frist zur Bereitstellung (7 Tage)
- Übermittlungsmethode (E-Mail, ePUAP, FTP)
2. Erstellung und Übermittlung
- Datei generieren in der angeforderten Periode
- Mit qualifizierter Signatur unterzeichnen
- Vor Versand: Datei mit Validator prüfen (Ksef.mf.gov.pl bietet Online-Tool)
- Übermittlung in vorgegebener Form
3. KAS-Auswertung
KAS prüft Konsistenz zwischen JPK_FA, JPK_V7M und (ab 2026) KSeF-Daten. Bei Diskrepanzen: Rückfrage oder Steuerprüfung.
Strafen bei Versäumnissen
- Verspätete Bereitstellung: bis 2.500 PLN je Tag Verzögerung
- Nicht-Bereitstellung: Bußgeld bis 720 Tagessätze (KKS Art. 77)
- Falsche Daten: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung möglich
- Aberkennung der Vorsteuer bei nicht nachweisbaren Eingangsrechnungen
Aufbewahrung der JPK_FA-Daten
Auch wenn Sie keine Anforderung haben: Sie müssen jederzeit in der Lage sein, JPK_FA für die letzten 5 Jahre zu generieren. Empfehlung:
- Buchhaltungssoftware mit JPK-Modul
- Backup der Datenbank monatlich
- Cloud-Backup zusätzlich
- Bei Software-Wechsel: alte Daten exportieren und archivieren
JPK_FA und Auslandsgeschäfte
- EU-Lieferungen (WDT): mit 0 % MwSt. und VAT-EU-Markierung
- EU-Erwerbe (WNT): separate Sektion in der Datei
- Reverse Charge inland: mit MPP-Markierung sofern relevant
- Export außerhalb EU: mit 0 %-Satz und entsprechendem Vermerk
FAQ
Kann ich JPK_FA freiwillig einreichen?
Theoretisch ja, aber sinnlos. Bei Steuerprüfung wird KAS die Datei selbst anfordern.
Was, wenn ich die Datei in 7 Tagen nicht erstellen kann?
Antrag auf Fristverlängerung — beim KAS schriftlich begründet. Praxis: bis zu 14 Tagen kulant, darüber hinaus selten.
Kann KAS bei B2C-Verkäufen JPK_FA verlangen?
Ja, sofern Sie Rechnungen ausstellen (auch an Privatpersonen mit NIP). Reine Kassenbon-Geschäfte sind in JPK_FA nicht enthalten — dafür gibt es separate JPK-Pflichten (JPK_KASA).
Wie verhält sich JPK_FA zur Anonymisierung?
Volle Daten erforderlich. Anonymisierung ist nicht erlaubt — KAS muss Käufer-NIP, Adresse etc. sehen.
Kann ich JPK_FA in fremder Währung einreichen?
Nein — Beträge müssen in PLN umgerechnet sein (NBP-Kurs zum Transaktionsdatum). Originalwährung kann als Zusatzinfo enthalten sein.