Firma in Polen für ukrainische Bürger
neue Regeln nach dem 5. März 2026
Polen bleibt offen für ukrainische Unternehmer, doch die Regeln haben sich geändert. Seit dem 5. März 2026 ist das Sondergesetz (specustawa) ausgelaufen — an seine Stelle treten neue Anforderungen für ukrainische Bürger, die ein Unternehmen gründen wollen. Dieser Leitfaden erklärt genau, was sich geändert hat, wer sich registrieren darf, wie Sie die Unterlagen vorbereiten, sich beim CEIDG anmelden und welche Steuern anfallen. Egal ob JDG (Einzelunternehmen) oder Sp. z o.o. (GmbH-Pendant) — hier finden Sie praktische Schritte.
Änderungen ab dem 5. März 2026 — Ende des Sondergesetzes, neue Regeln
Bis zum 4. März 2026 hatten ukrainische Bürger einen besonderen, vereinfachten Weg zur Unternehmensgründung in Polen. Praktisch jeder mit legalem Aufenthalt konnte sich beim CEIDG anmelden. Das hat sich nun geändert.
Ab dem 5. März 2026: Das Sondergesetz von 2022 (specustawa) ist ausgelaufen. Ukrainische Bürger unterliegen jetzt strengeren Bedingungen — die jedoch immer noch deutlich einfacher sind als für andere Drittstaatsangehörige. Das Recht zur JDG-Anmeldung ist nun an bestimmte Aufenthaltsstatus gebunden.
Wer darf sich registrieren — welche Aufenthaltsstatus zählen
Nicht jeder Ukrainer kann jetzt ein polnisches Unternehmen gründen. Es hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Folgende Status berechtigen zur unternehmerischen Tätigkeit.
PESEL UKR — vorübergehender Schutz
Das ist der häufigste Status für Ukrainer in Polen. PESEL UKR wird automatisch zugeteilt, wenn Sie sich im System des vorübergehenden Schutzes registrieren — Grundlage ist der EU-Ratsbeschluss 2022/382.
Wann erhalten Sie PESEL UKR? Wenn Sie als ukrainischer Bürger wegen des Krieges nach Polen eingereist sind und sich beim Wojewoden (regionaler Gouverneur) oder Starosta (Landrat) gemeldet haben. Dieser Status berechtigt Sie zu:
- Anmeldung einer JDG beim CEIDG — ohne zusätzliche Formalitäten
- Gründung einer Sp. z o.o. — zu denselben Bedingungen wie polnische Staatsbürger
- Selbstständige Tätigkeit und Einstellung von Mitarbeitern — ohne separate Arbeitsgenehmigung
- Eröffnung eines Bankkontos
- Normaler Geschäftsbetrieb
Wichtig: PESEL UKR wurde bis zum 4. März 2027 verlängert. Ein festes Enddatum gibt es nicht — eine weitere Verlängerung ist wahrscheinlich. Verfolgen Sie die Ankündigungen des Wojewoden.
Andere Status — Daueraufenthalt, langfristiger Aufenthalt
Wenn Sie einen Daueraufenthalt, einen befristeten Aufenthaltstitel oder eine Arbeitsgenehmigung (unabhängig vom specustawa) besitzen, können Sie ebenfalls ein Unternehmen anmelden. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei PESEL UKR.
Karta Polaka, EU-Daueraufenthalt
Wenn Sie die Karta Polaka (Polenkarte) besitzen oder EU-Daueraufenthaltsberechtigter sind, sind Sie ebenfalls zur Gründung eines polnischen Unternehmens berechtigt.
Was ändert sich praktisch — was müssen Sie aktualisieren?
Wenn Sie bereits vor dem 5. März 2026 ein Gewerbe registriert haben, müssen Sie nichts tun. Wollen Sie aber nach diesem Datum neu gründen, müssen Sie sich auf die neuen Verfahren einstellen.
PESEL UKR — wie Sie den vorübergehenden Schutz erhalten
Das PESEL-UKR-Verfahren ist unkompliziert und kostenfrei.
Schritt 1: Beim Wojewoden vorsprechen
Sie gehen zum Wojewoden (oder Starosta, je nach Standort) und bringen mit:
- Ukrainischen Pass
- Nachweis des Verlassens der Ukraine (Grenz-PDF oder Kopie)
- Polnische Kontaktdaten (Adresse)
Dauer: Manchmal noch am selben Tag, manchmal mehrere Tage.
Schritt 2: Bescheinigung über vorübergehenden Schutz
Der Wojewoda stellt eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz aus, die Ihren Status bestätigt.
Schritt 3: PESEL UKR im Gemeindeamt (urząd gminy)
Mit der Schutzbescheinigung gehen Sie zum Gemeindeamt am Wohnort. Der Sachbearbeiter weist Ihnen eine PESEL-UKR-Nummer zu.
Kosten: 0 PLN. Dauer: Wenige Minuten bis einige Tage.
Mit PESEL UKR haben Sie das volle Recht, eine JDG oder Sp. z o.o. zu gründen.
Schritt für Schritt: JDG-Anmeldung als ukrainischer Bürger
Die JDG (Jednoosobowa Działalność Gospodarcza — Einzelunternehmen) ist die einfachste Unternehmensform in Polen. Ideal für Freelancer, Berater und Kleinhändler. Anmeldung kostenlos und schnell.
Schritt 1: Unterlagen sammeln
- PESEL UKR — oder anderer Status, der Geschäftstätigkeit erlaubt
- Ukrainischer Pass — oder gültiges Aufenthaltsdokument
- Adressnachweis in Polen — Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Bestätigung des Vermieters
- Geschäftsadresse — kann Ihre Wohnadresse sein
Schritt 2: Name und PKD-Code wählen
Der JDG-Name muss Ihren Vor- und Nachnamen enthalten, z. B. „Andriy Kovalenko — IT-Dienstleistungen" oder „Kateryna Bondarenko — Friseur".
Der PKD-Code ist die Tätigkeitsklassifikation — Sie finden ihn auf statystyka.gov.pl. Für IT z. B. 62.01.Z; für Friseur 96.02.Z; usw.
Schritt 3: Anmeldung beim CEIDG
Variante 1: Online (am schnellsten) — auf ceidg.gov.pl über ePUAP einloggen (Login mit ukrainischem Pass möglich), Formular ausfüllen und absenden. Die Eintragung erfolgt fast sofort.
Variante 2: Persönlich im Gemeindeamt — Unterlagen mitbringen, Formular CEIDG-1 ausfüllen, unterschreiben. Dauert wenige Minuten.
Kosten: 0 PLN — für ukrainische Bürger komplett kostenfrei.
Schritt 4: NIP und REGON erhalten
Innerhalb weniger Tage vergibt das Finanzamt automatisch:
- NIP — 10-stellige Steuernummer (für Rechnungen und Meldungen)
- REGON — Statistiknummer (weniger wichtig, aber nützlich)
Den NIP erhalten Sie per Post oder E-Mail; alternativ können Sie ihn im Finanzamt-Portal herunterladen.
Schritt 5: Bankkonto eröffnen
Fast alle polnischen Banken eröffnen Konten für ukrainische Bürger. Sie benötigen:
- Ukrainischen Pass
- PESEL UKR
- NIP
- CEIDG-Bescheinigung (kostenfrei vom CEIDG-Portal)
Welche Banken? ING, PKO Bank Polski, mBank, Santander, Revolut Business, Wise — alle ausländerfreundlich.
Schritt 6: ZUS-Anmeldung (Sozialversicherung)
Als JDG-Inhaber sind Sie zur Renten- und Krankenversicherung verpflichtet. Anmeldung online unter zus.pl.
Kosten: ca. 300–400 PLN/Monat (bei geringem Einkommen mit Ermäßigungen).
Wie Sie als Ukrainer eine Sp. z o.o. gründen
Die Sp. z o.o. (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością — Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit der deutschen GmbH) ist formaler und papieraufwendiger, bietet aber Haftungsbeschränkung und ein professionelleres Auftreten.
Voraussetzungen — PESEL UKR + Kapital
- PESEL UKR (oder anderer qualifizierender Status)
- Mindeststammkapital 5.000 PLN
- Identitätsdokumente (ukrainischer Pass)
- Recht auf einen eingetragenen Geschäftssitz
Verfahren — das S24-System
Die Sp.-z-o.o.-Gründung läuft über s24.mf.gov.pl (Portal des Finanzministeriums):
- 5.000 PLN Stammkapital einzahlen auf ein temporäres Unterkonto bei der Bank
- Gesellschaftsvertrag vorbereiten — kostenlose Vorlage in S24 verfügbar
- Antrag beim Gericht einreichen über S24 (500 PLN Gerichtsgebühr)
- Auf die Eintragung warten — typisch 3–7 Werktage
- NIP erhalten — automatisch nach Registrierung
- Geschäftskonto eröffnen
Gesamtkosten: ca. 500 PLN (Gerichtsgebühr) plus ggf. Notarkosten (300–500 PLN, falls Sie eine notarielle Urkunde wählen).
Steuern und Buchhaltung für ukrainisch geführte Unternehmen
Das ist der wichtigste Teil — Sie sollten wissen, was Sie zahlen.
Für die JDG — Einkommensteuer (PIT)
Drei Optionen:
- Steuertarif (skala podatkowa) — 12 % bis 32 % vom Gewinn, je nach Einkommen. Kosten abzugsfähig. Geeignet bei mittlerem Verdienst.
- Linearsteuer (podatek liniowy) — pauschale 19 % mit Abzügen. Beliebt bei höheren Einkommen.
- Ryczałt (Pauschalbesteuerung) — Festsatz nach Branche (12–20 %), keine vollständige Buchführung nötig. Am einfachsten für kleine Geschäfte.
ZUS — Renten- und Krankenversicherung
Als Selbstständiger zahlen Sie ZUS-Beiträge. Standard ca. 300–400 PLN/Monat. Für die ersten 24 Monate gibt es Vergünstigungen (rund 50 % weniger).
VAT (MwSt.) — wann verpflichtend?
Übersteigt Ihr Jahresumsatz 200.000 PLN, müssen Sie sich für die VAT registrieren. Darunter ist es optional.
Polnische VAT-Sätze: 5 %, 8 % oder 23 % (Standard) — je nach Produkt oder Dienstleistung.
Für die Sp. z o.o. — Körperschaftsteuer (CIT)
Die Gesellschaft zahlt CIT (Körperschaftsteuer) in Höhe von 19 % auf den Gewinn (bzw. 9 % für kleine Steuerpflichtige). Bei Dividendenausschüttungen — zusätzlich 19 % PIT bei Auszahlung.
Arbeitsgenehmigung — braucht ein Ukrainer eine?
Dieser Bereich verändert sich seit dem 5. März 2026 deutlich, daher lohnt sich ein klarer Blick.
Eigene JDG führen — keine Genehmigung nötig
Wer PESEL UKR oder einen anderen Status des vorübergehenden Schutzes hat, darf seine eigene Tätigkeit ohne Arbeitsgenehmigung ausüben. Dieses Recht ergibt sich aus den Regeln zum vorübergehenden Schutz.
Mitarbeiter einstellen — was ändert sich?
Wer Personal einstellen will, muss je nach Status andere Verfahren durchlaufen:
- Mit PESEL UKR — Einstellung über ein vereinfachtes Meldeverfahren möglich. Anzeige beim Arbeitsamt innerhalb von 7 Tagen nach Einstellung. Sehr unkompliziert.
- Andere Status — die Prozedur kann formaler sein (Arbeitsgenehmigung erforderlich).
Regeln ab dem 5. März 2026
Alle Personen, die in Polen arbeiten, sollen unabhängig von der Herkunft regulär beschäftigt werden. Für ukrainische Bürger mit vorübergehendem Schutz gelten vereinfachte Verfahren (Meldung); für andere Ausländer können formale Arbeitsgenehmigungen nötig sein.
Detaillierte Unterlagen-Checkliste
Für die JDG-Anmeldung
- PESEL UKR (oder Aufenthaltsdokument)
- Ukrainischer Pass (Original + Kopie)
- Polnischer Adressnachweis (Mietvertrag oder Bescheinigung)
- Lateinische Transliteration des Namens (für Dokumente)
Für die Sp.-z-o.o.-Gründung
- PESEL UKR
- Ukrainischer Pass
- Nachweis des Rechts am Geschäftssitz (Mietvertrag, Eigentumsnachweis)
- Kapitalbescheinigung (mind. 5.000 PLN)
- Daten für den Gesellschaftsvertrag (Tätigkeitsbereich, Kapital, Gesellschafter)
Für die Bankkonto-Eröffnung
- Ukrainischer Pass
- PESEL UKR
- NIP (nach CEIDG-/KRS-Registrierung erteilt)
- CEIDG-/KRS-Bescheinigung
- Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung)
Was passiert mit meinem Unternehmen nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes?
Diese Frage beunruhigt viele Ukrainer — zu Recht. PESEL UKR ist zeitlich begrenzt.
Aktueller Stand: Der vorübergehende Schutz läuft bis zum 4. März 2027. Nichts deutet auf ein vorzeitiges Ende hin — eine Verlängerung wird erwartet. Garantiert ist sie nicht.
Szenario 1: Schutz wird verlängert
Höchstwahrscheinlich wird der Status verlängert (wie schon zuvor). Ihr Unternehmen läuft normal weiter.
Szenario 2: Keine Verlängerung
Endet der Schutz und Sie haben keinen anderen Aufenthaltsstatus, wird Ihr Gewerbe aus dem CEIDG gestrichen. Sie haben aber Zeit für einen Wechsel (z. B. Sp. z o.o. mit polnischem Mitgesellschafter, andere Aufenthaltsformen).
Was Sie jetzt tun sollten
- Ein solides Geschäft aufbauen — gute Umsätze sind ein starkes Argument für eine Aufenthaltsverlängerung
- Längerfristigen Status planen — langfristiger Aufenthalt, Daueraufenthalt (sofern Voraussetzungen erfüllt)
- Rechtsänderungen beobachten — Wojewoden- und Regierungsmitteilungen verfolgen
- Anwalt konsultieren, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen
Häufige Probleme und Lösungen
Problem 1: Ich habe noch keinen PESEL UKR
Lösung: Beim Wojewoden (oder Starosta) anmelden — Verfahren kostenfrei und schnell, dauert einige Tage. Bei Fragen Hotline des Wojewoden anrufen.
Problem 2: Ich will eine Sp. z o.o. gründen, habe aber keine 5.000 PLN Kapital
Lösung: Sie können sich Geld von Bekannten leihen, müssen das Darlehen aber dokumentieren und ordentlich abrechnen. Alternativ: Starten Sie mit der JDG — deutlich flexibler.
Problem 3: Die Bank lehnt mein Konto ab
Lösung: Probieren Sie eine andere Bank. Ausländerfreundliche Optionen: Revolut Business, Wise, ING, mBank. Achten Sie darauf, dass Dokumente bei Bedarf ins Polnische übersetzt sind und der Aufenthaltstitel aktuell ist.
Problem 4: Ich habe Angst vor den Steuern — zu kompliziert
Lösung: Beauftragen Sie ein Buchhaltungsbüro. Für eine JDG starten die Monatsgebühren bei 200–300 PLN. Das Büro übernimmt PIT, ZUS, JPK_V7M und KSeF. Die Kosten sind weit niedriger als die Folgekosten von Fehlern.
Problem 5: Ich spreche nicht gut Polnisch
Lösung: Alle wichtigen Dienste bieten Russisch- und Ukrainisch-Support an. CEIDG, Banken und Buchhaltungsbüros stellen zunehmend mehrsprachige Beratung bereit. Vor Vertragsunterzeichnung nachfragen — es gibt Büros, die auf Ukrainisch arbeiten.
Warum Polen — Vor- und Nachteile für ukrainische Unternehmer
Vorteile
- EU-Zugang — Sie sind im größten Binnenmarkt der Welt
- Vereinfachte Verfahren — Unternehmensanmeldung schnell und günstig (im EU-Vergleich)
- EU-Förderprogramme — Zuschüsse und Unterstützung für KMU
- Geografische Nähe zur Ukraine — leichtere Koordination mit ukrainischen Partnern
- Wachsende ukrainische Community — Networking und Unterstützung
Nachteile
- Polnischsprachige Bürokratie — viele Formulare auf Polnisch, manchmal schwer verständlich
- Strikte Steuerregulierungen — JPK_V7M, KSeF, regelmäßige Meldungen
- Polnische Geschäftskultur — direkt, formal, hohes Tempo — anders als ukrainische Gewohnheiten
- Status-Unsicherheit — der vorübergehende Schutz erschwert langfristige Planung