Internationales Steuerrecht

Vermeidung von Doppelbesteuerung
Polen–Ukraine — Vereinbarung und Regeln

7. April 2026 10 Min. Lesezeit Marta Krajewska

Menschen und Unternehmer, die gleichzeitig in Polen und der Ukraine tätig sind, können auf das Problem der Doppelbesteuerung stoßen — das heißt, Steuern vom gleichen Einkommen in beiden Ländern zahlen. Glücklicherweise haben Polen und die Ukraine ein internationales Abkommen unterzeichnet, das Regeln für die Besteuerung festlegt und die Anwendung von Steuervergünstigungen ermöglicht. Erfahren Sie mehr über diese Vereinbarung, wie sie funktioniert und wie Sie Abzüge anwenden.

Was ist die Vereinbarung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung?

Die Vereinbarung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Polen und der Ukraine wurde in Kiew, 12. Januar 1993 unterzeichnet. Es ist ein internationales Abkommen, das festlegt:

Hauptprinzipien der Vereinbarung PL–UA

  • Abgrenzung der Steuerbefugnisse: Legt fest, in welchem Land das Einkommen besteuert werden sollte
  • Steuervergünstigung: Ermöglicht die Anrechnung der in einem Land gezahlten Steuer gegen die Steuer des anderen Landes
  • Informationsaustausch: Ermöglicht den Behörden beider Länder den Austausch von Informationen über Steuerzahler
  • Betrugsbekämpfung: Verhindert künstliche Systeme zur Steuervermeidung

Welche Einkünfte sind unter die Vereinbarung PL–UA unterworfen?

Die Vereinbarung deckt eine breite Palette von Einkünften und Einkommensarten ab:

Arten von Einkünften unter der Vereinbarung

Einkommensart Besteuerungsregel Beispiel
Arbeitseinkommen Land, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet Ukrainer arbeitet in Polen und zahlt PIT in Polen
Selbstständigkeit / Geschäftsbetrieb Land des Geschäftssitzes oder ständigen Aufenthalts Polnischer Unternehmer arbeitet in der Ukraine
Dividenden Land des Unternehmens, das die Dividende zahlt Ukrainer erhält Dividende von polnischer Gesellschaft
Zinsen und Tantiemen Normalerweise Land des Zahlers (Polen) Darlehen von der Ukraine an Polen
Einkommen aus Vermögen Land, in dem sich der Vermögenswert befindet Pole vermietet eine Immobilie in der Ukraine

Wie funktioniert die Steuervergünstigung in der Praxis?

Wenn das Einkommen in beiden Ländern besteuert wird, kann der Steuerzahler eine Vergünstigung anwenden. So funktioniert es Schritt für Schritt:

Beispiel 1: Ukrainer arbeitet in Polen

Jahreseinkommen: 60.000 EUR (Lohn in Polen)

Schritt 1: Steuerzahlung in Polen Bruttolohn: 60.000 EUR PIT (12% + Versicherung): ca. 15.000 EUR Netto in Polen: 45.000 EUR Schritt 2: Steuerpflicht in der Ukraine Einkommen verbucht in der Ukraine: 60.000 EUR Ukrainische Steuer (18%): ca. 10.800 EUR Schritt 3: Anwendung der Vergünstigung In Polen gezahlte Steuer: 15.000 EUR Vergünstigungslimit (18% × 60.000): 10.800 EUR Da 15.000 EUR > 10.800 EUR: In der Ukraine keine zusätzliche Steuer Die in Polen gezahlte Steuer deckt die ukrainische Verpflichtung ab ERGEBNIS: Gesamtsteuer = 15.000 EUR Ohne Vergünstigung: 15.000 + 10.800 = 25.800 EUR (Verlust 10.800 EUR)

Beispiel 2: Polnischer Unternehmer in der Ukraine

Jahreseinkommen: 200.000 EUR aus Geschäftstätigkeit in der Ukraine

Schritt 1: Steuer in der Ukraine Einkommen: 200.000 EUR Betriebsausgaben: 100.000 EUR Steuerbares Einkommen: 100.000 EUR Ukrainische Körperschaftsteuer (18%): 18.000 EUR Schritt 2: Steuerpflicht in Polen Unternehmer muss Einkommen in PIT/CIT in Polen melden Gewinn in Polen: 100.000 EUR Polnische Körperschaftsteuer (19%): 19.000 EUR Schritt 3: Steuervergünstigung In der Ukraine gezahlte Steuer: 18.000 EUR Vergünstigungslimit (19% × 100.000): 19.000 EUR Da 18.000 < 19.000: An Polen zu zahlen: 19.000 - 18.000 = 1.000 EUR ERGEBNIS: Gesamtsteuer = 18.000 + 1.000 = 19.000 EUR (höherer Satz Polen) Ohne Vergünstigung: 18.000 + 19.000 = 37.000 EUR

Verfahren zum Erhalt der Steuervergünstigung

Um die Vergünstigung anzuwenden, muss der Steuerzahler spezifische Verfahren in jedem Land befolgen.

Schritte für einen Ukrainer, der in Polen arbeitet

  1. Besorgen Sie sich eine Steuerbescheinigung aus Polen — Fordern Sie vom polnischen Finanzamt eine Bescheinigung an, die die PIT-Zahlung bestätigt
  2. Reichen Sie eine Erklärung in der Ukraine ein — Bei der ukrainischen Steuerbehörde (DFS) reichen Sie eine jährliche Einkommenerklärung ein und kennzeichnen Sie ausländische Einkünfte
  3. Legen Sie Hilfsdokumente bei — Steuerbescheinigung aus Polen, Kopien des Arbeitsvertrags, Kopien von Kontoauszügen mit Zahlungen
  4. Warten Sie auf Verifikation — Die ukrainische Steuerbehörde überprüft die Dokumente (normalerweise 20–30 Tage)
  5. Erhalten Sie eine Rückzahlung oder Bestätigung — Wenn die polnische Steuer höher war, gibt es keine zusätzliche ukrainische Steuer. Bei Unterschied kann eine Rückzahlung erfolgen

Erforderliche Dokumente

  • Steuerzahlungsbescheinigung aus Polen (in polnischem und ukrainischem Original)
  • PIT-36 Erklärung aus Polen
  • Arbeitsvertrag oder Auftrag (Übersetzung)
  • Aufenthaltsnachweis/Wohnsitzbescheinigung in der Ukraine
  • Reisepass und Identifikationsnummer (falls zutreffend)
  • Steuerwohnsitzerklärung (Ukrainisches Finanzamt-Formular)

Praktische Herausforderungen bei der Anwendung der Vereinbarung PL–UA

Obwohl die Vereinbarung existiert, können ihre praktische Anwendung schwierig sein:

Probleme und Lösungen

Problem Ursache Lösung
Langsame Verfahren Lange Überprüfungsfrist in der Ukraine Beantragen Sie den Antrag 2–3 Monate vor der Frist
Übersetzungsanforderung Dokumente müssen übersetzt sein Verwenden Sie einen beeidigten Übersetzer
Fehlende Informationen Behörden können zusätzliche Dokumente anfordern Sammeln Sie Dokumente proaktiv jedes Jahr
Unterschiedliche Interpretationen Verschiedene Auslegung der Vereinbarungsbestimmungen Konsultieren Sie Steuerberater in beiden Ländern

Praktische Tipps für PL–UA Steuerzahler

Um Probleme mit Doppelbesteuerung zu vermeiden, beachten Sie folgende Empfehlungen:

Vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder Vereinbarung

  • Klären Sie, ob Sie in Polen oder der Ukraine besteuert werden
  • Stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber Steuern korrekt berechnet und abführt
  • Fordern Sie schriftliche Bestätigung des Besteuerungsorts an

Finanzverwaltung

  • Bewahren Sie alle Steuerzahlungsnachweise auf
  • Kopieren Sie Verträge und Zahlungsnachweise
  • Führen Sie ein Einnahmeregister nach Ländern getrennt

Jährliche Abrechnungen

  • Reichen Sie jedes Jahr Erklärungen in beiden Ländern ein
  • Fordern Sie eine Steuerzahlungsbescheinigung aus dem Land an, in dem Sie zuerst besteuert werden
  • Melden Sie die Steuervergünstigung im zweiten Land an

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Vergünstigung nutzen, wenn ich weniger als ein Jahr gearbeitet habe?

Ja. Die Vergünstigung wird proportional zur Anzahl der Arbeitstage angewendet. Wenn Sie 6 Monate gearbeitet haben, berechnen Sie die Vergünstigung auf 50% der Einkünfte.

Gilt die Vergünstigung auch für Mehrwertsteuer?

Nein. Die Vereinbarung betrifft Einkommensteuern (PIT, CIT) und Vermögensteuern, nicht Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer hat andere internationale Regeln.

Was ist, wenn ich ein Steuerwohnsitz in Polen bin, aber in der Ukraine arbeite?

Ihr Steuerwohnsitznummer bestimmt, wo Sie Steuern zahlen müssen. Sind Sie Steuerwohnsitz Polens, müssen Sie in Polen Ihre Welteinkünfte versteuern und dann eine Vergünstigung für die in der Ukraine gezahlte Steuer anwenden.

Wird die Vereinbarung PL–UA automatisch angewendet?

Nein. Sie müssen aktiv einen Antrag im Land der zweiten Besteuerung stellen. Die Vereinbarung funktioniert nicht ohne Ihre Initiative.

Kann ich Steuern in beiden Ländern vermeiden?

Nein. Die Vereinbarung minimiert die Auswirkungen der Doppelbesteuerung, beseitigt die Steuern jedoch nicht vollständig. Sie zahlen immer Steuern in dem Land, in dem Sie Einkünfte erzielen.