Pauschalsteuer

PIT-28 — Jahresabrechnung
der Pauschalsteuer für 2025

7. April 2026 11 Min. Lesezeit Anna Wiśniewska

PIT-28 ist die jährliche Steuererklärung für alle Unternehmer, die eine Pauschalsteuer zahlen. Die Abrechnung muss bis 30. April 2026 eingereicht werden. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, was PIT-28 ist, wer es einreichen muss, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen und welche Dokumente Sie benötigen.

Was ist PIT-28 und wer muss es einreichen?

PIT-28, auch bekannt als „Erklärung über die Höhe des Einkommens und der Einkommensteuer", ist eine jährliche Erklärung für alle Unternehmer, die eine Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen zahlen. Das Formular bestätigt die Einnahmen des gesamten Steuerjahres und ist die Grundlage zur Berechnung der Pauschalsteuer.

Wer muss PIT-28 einreichen?

  • Unternehmer, die Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen zahlen
  • Partner von Personengesellschaften, die Pauschalsteuer zahlen
  • Privatpersonen mit Mieteinnahmen, die Pauschalsteuer zahlen
  • Landwirte, die Pauschalsteuer zahlen

Frist für PIT-28 für 2025: Bis wann?

Die Frist für die Einreichung von PIT-28 für das Steuerjahr 2025 ist der 30. April 2026. Erklärungen können ab 15. Februar 2026 eingereicht werden.

Wichtige Daten 2026:
Von: 15. Februar 2026 (Einreichung möglich)
Bis: 30. April 2026 (letzte Frist)

Konsequenzen bei Verspätung

Das Versäumen der Frist hat steuerliche Folgen. Das Finanzamt wird folgendes verhängen:

  • Gesetzliche Zinsen: Berechnet vom ersten Tag nach der Frist bis zur Zahlung (ca. 4% pro Jahr in 2026)
  • Geldbuße: 100 bis 10.000 EUR für Unterlassung oder Verspätung bei der Einreichung
  • Neufestsetzung der Steuer: Das Finanzamt kann Einnahmen auf Grundlage verfügbarer Daten schätzen

Struktur von PIT-28: Was muss eingetragen werden?

Das Formular PIT-28 enthält mehrere wichtige Felder, die korrekt ausgefüllt werden müssen. Hier sind die wichtigsten Elemente:

Persönliche Daten des Unternehmers

Am Anfang der Erklärung müssen folgende Angaben gemacht werden:

Feld Beschreibung
Name und Vorname / Unternehmensname Vollständige Angaben des Eigentümers oder der Einzelunternehmung
Steuernummer Eindeutige Steuernummer
Betriebsstätte Ort der Geschäftstätigkeit
Steuerjahr 2025

Einnahmen und Pauschalsteuersätze

Der wichtigste Teil von PIT-28 ist die Eintragung der Einnahmen mit Aufschlüsselung nach Pauschalsteuersätzen:

Satz Art der Tätigkeit Berechnung
2% Handelseinnahmen Einnahmen × 2%
3% Dienstleistungen, Lagerung, Transport Einnahmen × 3%
5,5% Motorisierte Dienstleistungen, Tourismus Einnahmen × 5,5%
8,5% Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen Einnahmen × 8,5%
12% IT- und intellektuelle Dienstleistungen Einnahmen × 12%
20% Finanzdienstleistungen, Versicherungen Einnahmen × 20%

In der Praxis: Wenn Sie IT-Dienstleistungen mit einer jährlichen Einnahme von 150.000 EUR bei 12% anbieten, tragen Sie in PIT-28 ein: Einnahmen 150.000 EUR, Steuern 18.000 EUR (150.000 × 12%).

Einnahmeblatt – was ist das?

Das Einnahmeblatt ist ein internes Dokument, das Sie das ganze Jahr über führen. Es enthält:

  • Tägliche Aufzeichnung der Einnahmen aus allen Quellen
  • Monatliche Summen der Einnahmen
  • Jahressummen mit Aufschlüsselung nach Pauschalsteuersätzen

Am Ende des Jahres addieren Sie die Einnahmen aus dem Blatt und tragen sie in PIT-28 ein. Einnahmeblt werden NICHT eingereicht, müssen aber bei Kontrollen verfügbar sein.

Wie füllen Sie PIT-28 korrekt aus?

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung:

Schritt 1: Bereiten Sie die Einnahmeaufzeichnungen vor

Sammeln Sie alle Dokumente aus dem ganzen Jahr:

  • Monatliche oder jährliche Einnahmebltter
  • Berichte aus dem E-Reporting-System (falls vorhanden)
  • Kontoauszüge (zur Bestätigung der Einnahmen)
  • Ausgestellte Rechnungen (zur Bestätigung der Einnahmen)

Schritt 2: Berechnen Sie die Gesamteinnahmen

Summieren Sie die Einnahmen des ganzen Jahres und unterteilen Sie sie nach Pauschalsteuersätzen (falls Sie mehrere Geschäftstätigkeiten haben):

Beispiel: Programmierer mit 200.000 EUR Jahreseinnahmen bei 12%

Einnahmen aus allen Quellen 2025: 200.000,00 EUR Pauschalsteuersatz: 12% Zu zahlende Steuer: 200.000 × 12% = 24.000,00 EUR

Schritt 3: Tragen Sie die Daten in das PIT-28 ein

Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus:

  • Persönliche Daten / Unternehmensdaten (Steuernummer, Adresse)
  • Einnahmen aus einzelnen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Sätzen)
  • Berechnete Einkommensteuer
  • Mehrwertsteuerdaten (falls zutreffend)
  • Sozialversicherungsbeitrag-Informationen

Schritt 4: Summen überprüfen

Stellen Sie sicher, dass:

  • Die Summe aller Einnahmen korrekt ist
  • Die Steuer mit dem richtigen Satz berechnet wurde
  • Es keine Rechenfehler gibt
  • Alle persönlichen Daten aktuell sind

Einreichungsmöglichkeiten für PIT-28

PIT-28 kann auf verschiedene Weise eingereicht werden. Wählen Sie die für Sie beste Option:

1. Elektronisch über das E-Finanzamt

Die schnellste und beliebteste Methode. Erfordert:

  • Konto im E-Finanzamt (kostenlos)
  • Qualifizierte elektronische Signatur
  • Oder Einreichung durch einen Bevollmächtigten (Buchhaltungsbüro)

2. Durch die Steuersoftware

Dedizierte Anwendung zur Erstellung von Steuererklärungen:

  • Kostenlos verfügbar
  • Führt durch alle Formularfelder
  • Berechnet Steuern automatisch
  • Möglichkeit, elektronisch zu versenden oder auszudrucken

3. Papiererklärung (traditionelle Post)

Langsamer, aber immer noch möglich.

  • Laden Sie das Formular herunter
  • Füllen Sie es lesbar aus (handgeschrieben, nicht gedruckt)
  • Versenden Sie es an das zuständige Finanzamt
  • Unterschrift des Steuerzahlers erforderlich

4. Über ein Buchhaltungsbüro

Die sicherste und am meisten empfohlene Methode.

  • Das Büro bereitet PIT-28 auf Grundlage Ihrer Daten vor
  • Das Büro reicht die Erklärung elektronisch ein
  • Das Büro bewahrt Dokumente für Kontrollen auf
  • Das Büro überwacht Fristen und erinnert an Verpflichtungen

Erforderliche Dokumente für PIT-28

Bei der Einreichung von PIT-28 oder bei einer Finanzkontrolle müssen Sie folgende Dokumente verfügbar haben:

Obligatorische Dokumente

Dokument Beschreibung / Rolle
Einnahmebltter (monatlich/jährlich) Aufzeichnung der täglichen Einnahmen
Berichte aus E-Reporting (falls zutreffend) Für die bei der Behörde eingereichten Berichte
Ausgestellte Rechnungen Bestätigung von Kundeneinnahmen
Kontoauszüge Bestätigung von Kontoguthaben
Kundenverträge Dokumentation der Geschäftstätigkeit

Dokumente für Mehrwertsteuer (falls zutreffend)

  • Mehrwertsteuererklärungen, die im Vorjahr eingereicht wurden
  • Rechnungen für Einkäufe (falls Sie ein Mehrwertsteuer-Unternehmer sind)
  • Dokumente zur Bestätigung von Mehrwertsteuer-Befreiungen

Sozialversicherungsdokumente

  • Nachweise über gezahlte Sozialversicherungsbeiträge für 2025
  • Versicherungsbestätigung
  • Beitragsfestsetzungsbescheide (falls geändert)

Wichtig: Dokumente werden nicht zusammen mit PIT-28 versandt, müssen aber 5 Jahre lang verfügbar sein, falls das Finanzamt prüft.

Praktische Tipps für PIT-28

Tipps zur Vermeidung von Fehlern

  • Aktualisieren Sie Einnahmen monatlich: Notieren Sie nicht erst im April, sondern laufend
  • Unterteilen Sie Geschäftsarten: Wenn Sie mehrere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Sätzen haben, führen Sie separate Blätter
  • Sammeln Sie Rechnungen: Auch bei Pauschalsteuer benötigen Sie Dokumentation Ihrer Einnahmen
  • Melden Sie Änderungen: Wenn sich Ihre Tätigkeit im Jahr ändert, melden Sie dies dem Finanzamt
  • Nutzen Sie ein Buchhaltungsbüro: Bei Unsicherheiten spart ein Büro Ihnen Zeit und Fehler

Häufigste Fehler und wie Sie diese vermeiden

Fehler Folge Vermeidung
Falsche Summierung von Einnahmen Unter- oder Überzahlung der Steuer Verwenden Sie ein Tabellenkalkulationsprogramm, überprüfen Sie zweimal
Falscher Pauschalsteuersatz angewendet Unausgeglichene Steuerberechnung Überprüfen Sie den Betriebsschlüssel auf Ihrer Betriebsgenehmigung
Fehlende Mehrwertsteuerdaten Anfrage des Finanzamts Geben Sie Information über Mehrwertsteuer-Befreiung oder CIT an
Falsche persönliche Daten / Steuernummer Ablehnung durch E-Finanzamt Überprüfen Sie Daten im E-Finanzamt vor Versand