Split Payment (MPP) — wann verpflichtend 2026?

7. April 2026 ~9 Min. Lesezeit

MPP (Mechanizm Podzielonej Płatności — geteiltes Zahlungsverfahren) ist die polnische Antwort auf MwSt.-Karussellbetrug. Bei betroffenen Branchen und Beträgen ist die Aufteilung in Netto- und MwSt.-Konto seit 2019 Pflicht. Hier erfahren Sie, wann MPP zwingend ist, welche Branchen betroffen sind und welche Strafen drohen.

Wie funktioniert Split Payment?

Beim MPP-Verfahren wird der Rechnungsbetrag aufgeteilt:

  • Nettobetrag → reguläres Geschäftskonto des Verkäufers
  • MwSt.-Betrag → spezielles MwSt.-Konto (Rachunek VAT) des Verkäufers

Die Bank trennt das automatisch beim Empfang der Zahlung mit MPP-Markierung. Der Verkäufer kann das MwSt.-Konto-Guthaben grundsätzlich nur für MwSt.-Zahlungen, ZUS, PIT und CIT verwenden.

Wann ist MPP verpflichtend?

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Bruttobetrag der Rechnung > 15.000 PLN (oder Gegenwert in Fremdwährung)
  2. Mindestens eine Position aus der Anlage 15 zur Ustawa o VAT — Liste der MPP-pflichtigen Waren/Dienstleistungen

Sind beide erfüllt, muss die Rechnung den Vermerk „mechanizm podzielonej płatności" tragen. Der Käufer ist verpflichtet, mit MPP zu zahlen.

Anlage 15 — Branchen mit MPP-Pflicht

Hauptkategorien (über 150 Positionen):

  • Stahl und Eisen — Walzdraht, Stahlträger, Bewehrungsstäbe, Stahlrohre, Drähte
  • Brennstoffe — Diesel, Benzin, Flüssiggas, Heizöl
  • Elektronik — Laptops, Smartphones, Tablets, Spielekonsolen, Festplatten, Prozessoren
  • Edelmetalle und Schmuck — Gold, Silber, Platin, Palladium
  • Recycling-Rohstoffe — Schrott, Altmetall, Altpapier, Altglas
  • Bauleistungen — Subunternehmer-Bauarbeiten (zwischen Unternehmen)
  • Autoteile und Fahrzeuge — Motoren, Getriebe, Pkw-Karosserien
  • Treibstoff- und Kraftstoffersatz — Bioethanol, Biokraftstoffe

Die vollständige Liste mit PKWiU-Codes finden Sie in der Anlage 15 zum polnischen MwSt.-Gesetz.

Pflichten beim MPP

Pflichten des Verkäufers

  • Rechnung mit Vermerk „mechanizm podzielonej płatności"
  • Spezielles MwSt.-Konto (Rachunek VAT) bei der Bank — wird automatisch zu jedem Geschäftskonto eröffnet
  • Eintrag der MPP-Markierung im JPK_V7M (Feld MPP)

Pflichten des Käufers

  • Zahlung über MPP-Überweisung (im Online-Banking-Formular MPP wählen)
  • Trennung in Netto- und MwSt.-Anteil
  • NIP des Verkäufers, Rechnungsnummer und Bezugnahme im Zahlungsauftrag

Strafen bei Nichteinhaltung

Strafen für den Verkäufer

  • Fehlender Vermerk „mechanizm podzielonej płatności" auf der Rechnung: 30 % der MwSt. aus den betroffenen Positionen
  • Nichtmarkierung im JPK_V7M: 100–500 PLN je Verstoß

Strafen für den Käufer

  • Zahlung ohne MPP trotz Pflicht: 30 % der MwSt. aus den betroffenen Positionen
  • Aberkennung der MwSt.-Position als Betriebsausgabe (PIT/CIT): kein Kostenabzug bei Verstoß
  • Solidarische Haftung mit dem Verkäufer für nicht abgeführte MwSt.

Beispiel: Rechnung 20.000 PLN brutto (Nettowert 16.260 PLN, MwSt. 3.740 PLN) für Stahlträger. Käufer zahlt ohne MPP. Strafe: 3.740 × 30 % = 1.122 PLN. Zusätzlich werden die 16.260 PLN nicht als Kosten anerkannt — das schlägt zusätzlich mit ~3.090 PLN PIT (19 % Linearsteuer) zu Buche.

Freiwilliges MPP

Auch außerhalb der Pflicht kann MPP freiwillig genutzt werden. Vorteile für den Käufer:

  • Schutz vor solidarischer Haftung
  • Schnellere MwSt.-Rückerstattung (25 statt 60 Tage)
  • Schutz beim Verlust der Whitelist-Eintragung des Verkäufers
  • Erleichterung bei Steuerprüfungen

MwSt.-Konto (Rachunek VAT)

Jede polnische Bank eröffnet automatisch ein MwSt.-Subkonto zu jedem Geschäftskonto:

Verwendungszweck der Mittel

  • MwSt.-Zahlungen ans Finanzamt
  • MwSt.-Anteile auf eingehenden MPP-Rechnungen
  • ZUS-Beiträge (seit 2018 erlaubt)
  • PIT, CIT, Akzisesteuer
  • Zollabgaben
  • Andere öffentliche Lasten

Übertragung auf das Geschäftskonto

Sie können beim Finanzamt einen Antrag auf Übertragung des MwSt.-Konto-Guthabens auf das Hauptkonto stellen — das Finanzamt prüft die Berechtigung in 60 Tagen. Voraussetzung: keine MwSt.-Rückstände.

Whitelist (Biała lista podatników VAT)

Die polnische Whitelist (mf.gov.pl) enthält alle aktiven MwSt.-Pflichtigen mit ihren Bankkonten. Vor jeder Überweisung über 15.000 PLN zwingend zu prüfen:

  • Steht der Verkäufer auf der Whitelist?
  • Stimmt das Empfängerkonto mit dem in der Whitelist eingetragenen überein?

Bei Nichtprüfung droht solidarische Haftung für nicht abgeführte MwSt.

FAQ

Was, wenn die Rechnung nur teilweise MPP-pflichtige Waren enthält?

Nur der MwSt.-Anteil der MPP-pflichtigen Positionen muss über das MwSt.-Konto gezahlt werden. Die übrigen Positionen können regulär bezahlt werden — in der Praxis wird oft die gesamte Rechnung über MPP abgewickelt.

Gilt MPP auch bei Auslandsüberweisungen?

Nein. MPP ist auf inländische Zahlungen in PLN beschränkt. Bei EU-Reverse-Charge-Geschäften greift es nicht.

Was passiert, wenn das Bankkonto nicht für MPP geeignet ist?

Alle polnischen Geschäftskonten haben automatisch ein MwSt.-Konto. Privatkonten oder ausländische Konten sind ungeeignet — Geschäftspartner sollten ein polnisches Geschäftskonto angeben.

Kann ich MPP für Ratenzahlungen nutzen?

Ja, jede Teilzahlung muss aber mit MPP-Markierung gehen, mit korrektem MwSt.-Anteil pro Rate.

Wie wirkt sich MPP auf KSeF aus?

MPP-pflichtige Rechnungen werden in KSeF mit dem Feld „MPP = true" gekennzeichnet. Das System prüft das automatisch und meldet bei fehlender Markierung einen Validierungsfehler.