CBAM 2026: CO₂-Grenzausgleich für Importeure
Seit dem 1. Januar 2026 ist der EU-Grenzausgleichsmechanismus CBAM in seine definitive Phase eingetreten. Importeure von Waren aus Drittstaaten müssen nun nicht mehr nur CO₂-Emissionen melden, sondern auch CBAM-Zertifikate kaufen und einlösen. Erfahren Sie, wen die Pflicht betrifft, was Zertifikate kosten und wie Sie Sanktionen von bis zu dem 5-Fachen des Zertifikatspreises vermeiden — besonders wenn Sie als deutschsprachiger Unternehmer in Polen importieren.
CBAM — der Carbon Border Adjustment Mechanism (Mechanismus zur CO₂-Grenzausgleichung) — wurde durch die Verordnung (EU) 2023/956 eingeführt. Er verpflichtet Importeure von Waren aus Nicht-EU-Staaten, die im Produkt enthaltenen CO₂-Emissionen finanziell auszugleichen. Nach einer über zweijährigen Übergangsphase (1.10.2023 – 31.12.2025), in der lediglich vierteljährliche Berichte ohne Zahlungspflicht erforderlich waren, begann am 1. Januar 2026 die definitive Phase. Das bedeutet: Firmen, die Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff importieren, müssen nun Jahresdeklarationen abgeben und CBAM-Zertifikate zum EU-ETS-Preis erwerben. Für in Polen ansässige Unternehmer ist die zuständige nationale Behörde das KOBiZE (Krajowy Ośrodek Bilansowania i Zarządzania Emisjami — Nationales Zentrum für Emissionsbilanzen) in Zusammenarbeit mit dem Ministerstwo Klimatu i Środowiska (Ministerium für Klima und Umwelt).
Was ist CBAM und warum wurde es eingeführt?
Die Europäische Union betreibt seit Jahren eine ambitionierte Klimapolitik im Rahmen des EU ETS (Emissions Trading System), das europäischen Produzenten den Kauf von CO₂-Emissionsrechten auferlegt. Das Problem: Hersteller aus Drittstaaten — etwa aus China, der Türkei oder Indien — trugen keine vergleichbaren Kosten, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffte und zum sogenannten Carbon Leakage (Verlagerung von Emissionen) führte. CBAM gleicht diese Bedingungen aus: Der Importeur eines außerhalb der EU hergestellten Produkts zahlt für die darin enthaltenen CO₂-Emissionen denselben Betrag, den ein europäischer Produzent im EU ETS zahlen würde.
Dieser Mechanismus ist Teil des „Fit for 55"-Pakets und betrifft direkt den internationalen Handel. Wenn Ihr Unternehmen Waren aus Drittstaaten importiert und WNT (wewnątrzwspólnotowe nabycie towarów — innergemeinschaftlicher Erwerb) oder WDT (wewnątrzwspólnotowa dostawa towarów — innergemeinschaftliche Lieferung) abwickelt, sollten Sie prüfen, ob Ihre importierten Produkte unter CBAM fallen. Für deutschsprachige Unternehmer in Polen ist dies besonders relevant, da viele Zulieferer aus osteuropäischen Nicht-EU-Staaten beziehen.
Welche Sektoren und Waren umfasst CBAM?
Der CBAM-Mechanismus umfasst sechs Sektoren mit hoher Produktionsemissionsintensität:
- Zement — Klinker, Portlandzement, Tonerdezemente
- Elektrizität — aus Nicht-EU-Staaten importierter Strom
- Düngemittel — stickstoffhaltige, phosphorhaltige, Mischdünger (einschließlich Harnstoff, Ammoniumnitrat)
- Eisen und Stahl — Roheisen, Ferrolegierungen, Hüttenerzeugnisse, Rohre, Drähte
- Aluminium — unbearbeitetes Aluminium, Aluminiumerzeugnisse, Folien
- Wasserstoff — seit 2024 als strategischer Energieträger auf der Liste
Jeder dieser Sektoren ist durch konkrete CN-Codes (Combined Nomenclature) im Anhang I der Verordnung 2023/956 definiert. Falls Ihr Unternehmen einen Online-Shop mit Warenimport betreibt, prüfen Sie die Zollcodes Ihrer Einkäufe — bestimmte Stahl- oder Aluminiumerzeugnisse können selbst bei geringen Mengen unter CBAM fallen.
De-minimis-Schwelle — wen betrifft CBAM nicht?
Nicht jeder Importeur unterliegt den vollen CBAM-Pflichten. Die Verordnung sieht eine massebasierte De-minimis-Schwelle vor: Liegt der jährliche Gesamtimport von CBAM-Waren unter 50 Tonnen, muss sich der Importeur nicht als Authorized CBAM Declarant registrieren. Wichtig: Es handelt sich um 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren, nicht um 50 Tonnen CO₂.
Bei Überschreitung dieses Schwellenwerts entstehen folgende Pflichten:
- Registrierung als Authorized CBAM Declarant bei der nationalen Behörde (in Polen: KOBiZE/MKiŚ)
- Abgabe jährlicher CBAM-Deklarationen
- Kauf und Einlösung von CBAM-Zertifikaten
Für kleine Importeure unterhalb der 50-Tonnen-Schwelle beschränken sich die Pflichten auf das Führen einer Evidenz und die Bereitstellung von Daten auf Anfrage der Zollbehörden.
CBAM-Verfahren Schritt für Schritt
Das gesamte Verfahren besteht aus vier Schlüsselschritten, die jeder Importeur oberhalb der De-minimis-Schwelle durchlaufen muss:
- Registrierung als Authorized CBAM Declarant — Antrag bei der nationalen Behörde (KOBiZE). Ohne diesen Status ist der legale Import von CBAM-Waren über 50 Tonnen jährlich nicht möglich.
- Monitoring und Berechnung der eingebetteten Emissionen — Der Importeur muss vom Drittstaat-Produzenten Daten über die tatsächlichen CO₂-Emissionen pro Tonne Produkt einholen oder von der Europäischen Kommission veröffentlichte Standardwerte (Default Values) verwenden.
- Kauf von CBAM-Zertifikaten — Zertifikate werden von der nationalen Behörde zum Preis erworben, der dem vierteljährlichen Durchschnitt des EU-ETS-Preises (2026) in Euro pro Tonne CO₂ entspricht. Ab 2027 basiert der Preis auf dem wöchentlichen Durchschnitt.
- Einlösung (Surrender) der Zertifikate — Bis zum 31. Mai jedes Jahres für das Vorjahr muss der Importeur die Anzahl der Zertifikate einlösen, die den in den Import eingebetteten CO₂-Tonnen entspricht. Erste Einlösung: bis 31. Mai 2027 für das Jahr 2026.
Die Europäische Kommission hat bereits die ersten CBAM-Zertifikatspreise für Q1 2026 auf ihrer offiziellen Website veröffentlicht, was Importeuren die Kostenkalkulation ermöglicht.
Was kosten CBAM-Zertifikate 2026?
Der Preis der CBAM-Zertifikate ist direkt an den EU-ETS-Berechtigungspreis gekoppelt. 2026 basiert der Preismechanismus auf dem vierteljährlichen Durchschnitt des EU-ETS-Auktionspreises. Bei aktuellen EU-ETS-Preisen um 60–70 €/Tonne CO₂ können die jährlichen CBAM-Kosten für einen mittleren Stahlimporteur zwischen einigen Tausend und mehreren Hunderttausend Euro liegen.
| Jahr | Preisfeststellungsmethode | Reduktion kostenloser EU-ETS-Zuteilungen | Effektive CBAM-Kosten |
|---|---|---|---|
| 2026 | Vierteljährlicher EU-ETS-Durchschnitt | 2,5 % | Gering (Großteil der Sektoren noch mit Gratiszuteilungen) |
| 2027 | Wöchentlicher EU-ETS-Durchschnitt | 5 % | Steigend |
| 2028 | Wöchentlicher EU-ETS-Durchschnitt | 10 % | Moderat |
| 2029 | Wöchentlicher EU-ETS-Durchschnitt | 22,5 % | Erheblich |
| 2030 | Wöchentlicher EU-ETS-Durchschnitt | 48,5 % | Hoch |
| 2034 | Wöchentlicher EU-ETS-Durchschnitt | 100 % | Voll (keine Gratiszuteilungen mehr) |
Der Schlüsselmechanismus: 2026 zahlen Importeure nur für 2,5 % der Emissionen, da europäische Produzenten noch 97,5 % ihrer Berechtigungen kostenlos erhalten. Mit dem schrittweisen Abbau dieser Free Allowances steigen die CBAM-Kosten Jahr für Jahr, bis sie 2034 den vollen EU-ETS-Preis für jede eingebettete Tonne CO₂ erreichen.
Zeitplan für den Abbau kostenloser EU-ETS-Zuteilungen
Einer der wichtigsten Aspekte von CBAM ist der lineare Abbau der kostenlosen Zuteilungen für europäische Produzenten in den betroffenen Sektoren. Dieser Zeitplan wirkt sich direkt auf die effektiven CBAM-Zertifikatskosten für Importeure aus:
| Jahr | Reduktion kostenloser Zuteilungen | Verbleibende kostenlose Zuteilungen |
|---|---|---|
| 2026 | 2,5 % | 97,5 % |
| 2027 | 5 % | 95 % |
| 2028 | 10 % | 90 % |
| 2029 | 22,5 % | 77,5 % |
| 2030 | 48,5 % | 51,5 % |
| 2034 | 100 % | 0 % |
Das bedeutet: 2026 muss der Importeur Zertifikate für lediglich 2,5 % der eingebetteten Emissionen kaufen — der Rest wird durch die kostenlosen Zuteilungen an europäische Produzenten „neutralisiert". Aber Achtung: Bis 2030 steigen die Kosten um fast das 20-Fache, und ab 2034 ist der volle Preis fällig. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Beschaffungsstrategie und eine mögliche Diversifizierung der Lieferanten planen.
CBAM und VAT-Abrechnung beim Import — was ändert sich?
CBAM ersetzt weder den Zoll noch die Einfuhrumsatzsteuer — es ist eine zusätzliche Belastung. Der Importeur rechnet weiterhin ab:
- Zoll nach den Sätzen des Gemeinsamen Zolltarifs
- VAT (Einfuhrumsatzsteuer, in Polen 23 %, mit Vorsteuerabzug)
- Zusätzlich: CBAM-Zertifikate für eingebettete CO₂-Emissionen
CBAM-Zertifikate sind keine Steuer im herkömmlichen Sinne — sie sind ein Umweltinstrument. Sie sind nicht wie VAT abzugsfähig, können jedoch als Betriebsausgabe (koszt uzyskania przychodu) in CIT (Körperschaftsteuer) und PIT (Einkommensteuer) geltend gemacht werden. Für Firmen mit KPiR (Książka Przychodów i Rozchodów — Einnahmen-Ausgaben-Buch) werden CBAM-Zertifikatskosten als sonstige Betriebskosten verbucht.
Wenn Sie grenzüberschreitend verkaufen und die VAT-OSS-Verfahren für EU-Verkäufe nutzen, beachten Sie: CBAM betrifft ausschließlich Importe aus Drittstaaten (außerhalb der EU) — der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren (WNT) fällt nicht unter diesen Mechanismus.
Zuständige Behörde in Polen: KOBiZE
In Polen ist die nationale CBAM-Behörde das KOBiZE (Krajowy Ośrodek Bilansowania i Zarządzania Emisjami), das innerhalb des Instytutu Ochrony Środowiska — Państwowego Instytutu Badawczego unter Aufsicht des Ministerstwo Klimatu i Środowiska (MKiŚ) operiert. Beim KOBiZE reicht der Importeur ein:
- Antrag auf den Status Authorized CBAM Declarant
- Jährliche CBAM-Deklaration (erste: bis 31. Mai 2027 für das Jahr 2026)
- Bestellung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten
KOBiZE führt darüber hinaus das nationale CBAM-Register, in dem alle Zertifikate erfasst werden — gekaufte, eingelöste und ungenutzte. Der Importeur hat das Recht auf einen Rückkauf (Buy-back) ungenutzter Zertifikate durch die nationale Behörde — bis zu 1/3 der in einem Jahr erworbenen Menge. Für deutschsprachige Unternehmer in Polen empfiehlt es sich, den Kontakt zum KOBiZE frühzeitig in polnischer Sprache aufzunehmen oder einen Bevollmächtigten (pełnomocnik) zu benennen.
Sanktionen bei Verletzung der CBAM-Pflichten
Die Europäische Kommission hat empfindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der CBAM-Pflichten vorgesehen:
- Fehlende Registrierung als Authorized Declarant bei Import über 50 Tonnen jährlich — Verbot weiterer CBAM-Warenimporte + Verwaltungsstrafe
- Fehlerhafte Emissionsberichterstattung — Strafe von ca. 50 €/Tonne fehlerhaft berichteter CO₂-Emissionen
- Fehlende Einlösung der erforderlichen Zertifikatsanzahl bis 31. Mai — Strafe in Höhe von 3–5× dem CBAM-Zertifikatspreis pro fehlender Tonne CO₂
- Vorsätzliche Emissionsunterschätzung — strafrechtliche Sanktionen in Verbindung mit der Pflicht zum Nachkauf fehlender Zertifikate zum aktuellen Preis
Bei einem Zertifikatspreis von rund 65 €/Tonne bedeutet die 5-fache Strafe 325 €/Tonne CO₂ — umgerechnet in PLN (Kurs ~4,30) sind das knapp 1 400 PLN pro Tonne nicht berichteter Emissionen. Für einen Importeur, der 1 000 Tonnen Stahl mit einer Emissionsintensität von 2 Tonnen CO₂/Tonne Produkt einführt, kann die fehlende Einlösung von Zertifikaten Sanktionen von bis zu 2,8 Mio. PLN nach sich ziehen.
Häufigste Fehler bei CBAM
- Keine Überprüfung der CN-Codes: Viele Firmen prüfen nicht, ob importierte Erzeugnisse (z. B. Stahlbauteile, Aluminiumprofile) unter die CBAM-pflichtigen Codes fallen. Der CN-Code bestimmt die Pflicht — nicht die Handelsbezeichnung.
- Verwechslung der 50-Tonnen-Schwelle: Die Schwelle bezieht sich auf die Masse der CBAM-Waren, nicht auf die CO₂-Emissionsmenge. Ein Importeur von 60 Tonnen Aluminiumprofilen unterliegt der Pflicht, selbst wenn die eingebetteten Emissionen vergleichsweise gering sind.
- Ausschließliche Verwendung von Standardwerten: Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Default Values sind in der Regel höher als die tatsächlichen Emissionen. Die Beschaffung realer Daten vom Produzenten senkt die Zertifikatskosten.
- Nichtberücksichtigung indirekter Emissionen: In einigen Sektoren (Zement, Düngemittel) umfasst CBAM auch indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch. Deren Auslassung birgt Sanktionsrisiken wegen fehlerhafter Berichterstattung.
- Versäumnis der Frist 31. Mai: Die Einlösung der Zertifikate hat einen festen Stichtag. Eine Verlängerung ist nicht möglich — nach Fristablauf wird automatisch die 3–5-fache Strafe berechnet.
- CBAM als einmalige Pflicht behandeln: Es handelt sich um einen fortlaufenden Prozess — Emissionsmonitoring beim Lieferanten, Datenaktualisierung, jährliche Deklarationen und Einlösungen. Dies erfordert dauerhaftes Management.
So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf CBAM vor — Praxis-Checkliste
Wenn Ihr Unternehmen Waren aus den CBAM-Sektoren aus Drittstaaten importiert, führen Sie folgende Schritte durch:
- CN-Code-Audit — Überprüfen Sie alle importierten Waren und identifizieren Sie jene, die unter Anhang I der Verordnung 2023/956 fallen.
- Jahresvolumen berechnen — Überschreiten Sie die Schwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren jährlich?
- Registrierung beim KOBiZE — Stellen Sie den Antrag auf den Status Authorized CBAM Declarant, wenn Sie die Schwelle überschreiten.
- Lieferanten kontaktieren — Fordern Sie Daten zu den tatsächlichen CO₂-Emissionen pro Produkteinheit an (Specific Embedded Emissions).
- Budget für Zertifikate planen — Berechnung: Importtonnen × Emissionsintensität × Prozentsatz der Reduktion kostenloser Zuteilungen (2,5 % in 2026) × EU-ETS-Preis.
- Monitoring-Verfahren einführen — Die jährliche Deklaration erfordert eine kontinuierliche Datenerfassung über 12 Monate.
- Steuerberater konsultieren — insbesondere hinsichtlich der Verbuchung von Zertifikaten in CIT/PIT und deren Auswirkung auf die Margenkalkulation.
FAQ
Betrifft CBAM den Import aus anderen EU-Ländern?
Nein. CBAM betrifft ausschließlich den Import von Waren aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union). Der innergemeinschaftliche Erwerb (WNT) aus anderen EU-Mitgliedstaaten unterliegt diesem Mechanismus nicht, da EU-Produzenten bereits Emissionskosten im Rahmen des EU ETS tragen. Kaufen Sie Stahl aus Deutschland oder Zement aus Tschechien — CBAM gilt nicht. Importieren Sie dieselben Produkte aus der Türkei, China oder Russland — entsteht die Pflicht.
Wie hoch sind die realen CBAM-Kosten 2026 für einen Stahlimporteur?
Annahme: Import von 500 Tonnen Walzstahl, Emissionsintensität ~1,8 t CO₂/t Produkt, EU-ETS-Preis 65 €/t, Reduktion kostenloser Zuteilungen 2,5 %. Berechnung: 500 × 1,8 × 0,025 × 65 € = 1 462,50 € (ca. 6 300 PLN). Im Jahr 2030 kostet derselbe Import: 500 × 1,8 × 0,485 × 65 € = 28 372,50 € (ca. 122 000 PLN). Ein Anstieg um fast das 20-Fache innerhalb von 4 Jahren.
Was, wenn der Drittstaat-Lieferant keine Emissionsdaten bereitstellt?
In diesem Fall muss der Importeur die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Standardwerte (Default Values) verwenden. Diese liegen in der Regel über den tatsächlichen Emissionen, was höhere Zertifikatskosten bedeutet. In der Praxis ist dies ein starker Anreiz, den Lieferanten zu wechseln oder den bestehenden zu Verhandlungen zu bewegen. Einige Firmen nehmen CBAM-Klauseln in ihre Handelsverträge auf, die den Lieferanten zur Bereitstellung von Emissionsdaten verpflichten.
Unterliegt eine JDG, die Aluminium importiert, dem CBAM?
Ja, die Rechtsform spielt keine Rolle. Eine JDG (Jednoosobowa Działalność Gospodarcza — Einzelunternehmen), die jährlich mehr als 50 Tonnen Aluminiumerzeugnisse aus Drittstaaten importiert, unterliegt den vollen CBAM-Pflichten — Registrierung als Authorized Declarant, Jahresdeklarationen und Zertifikatskauf. Unterhalb von 50 Tonnen besteht lediglich die Evidenzpflicht, ohne Registrierungs- und Kaufpflicht. Dasselbe gilt für eine Sp. z o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder jede andere Unternehmensform.
Können CBAM-Zertifikate steuerlich abgesetzt werden?
CBAM-Zertifikate sind nicht wie Vorsteuer (VAT naliczony) abzugsfähig. Sie stellen jedoch Betriebsausgaben im Sinne der CIT- und PIT-Gesetze (Ustawa o PDOP bzw. Ustawa o PDOF) dar. Unternehmen mit KPiR verbuchen sie in Spalte 13 (sonstige Ausgaben), Unternehmen mit vollständiger Buchführung als Betriebskosten in Kontenklasse 4 (Fremdleistungen oder Steuern und Abgaben, je nach Bilanzierungspolitik). Sie sind kein Zollbestandteil und fließen nicht in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ein.
Zusammenfassung
CBAM markiert 2026 den Beginn einer neuen Ära im internationalen Handel mit der EU. Obwohl die effektiven Zertifikatskosten im ersten Jahr gering sind (Reduktion der kostenlosen Zuteilungen beträgt lediglich 2,5 %), ist der Abbau-Zeitplan unerbittlich — bis 2034 zahlen Importeure den vollen EU-ETS-Preis für jede eingebettete Tonne CO₂. Unternehmen, die jetzt keine Monitoring-Verfahren einführen, sich nicht beim KOBiZE registrieren und keine systematische Datenerfassung bei Lieferanten aufbauen, riskieren Sanktionen von 50 €/Tonne für fehlerhafte Berichterstattung oder sogar das 3–5-Fache des Zertifikatspreises bei fehlender Einlösung. Die Schlüsseltermine: Registrierung als Authorized CBAM Declarant (schnellstmöglich), laufende Erfassung von Emissionsdaten über das gesamte Jahr 2026 sowie die erste Zertifikatseinlösung bis zum 31. Mai 2027. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute — die CBAM-Kosten werden nur steigen.