Ist eine Rechnung ohne MwSt. korrekt? Polen 2026
In Polen sind Rechnungen ohne MwSt. unter bestimmten Bedingungen vollkommen legal. Die häufigsten Fälle: Kleinunternehmerregelung (zwolnienie podmiotowe), Reverse Charge bei EU-Geschäften, Export außerhalb der EU, Margenbesteuerung. Hier erfahren Sie, wann eine Rechnung ohne MwSt. korrekt ist und welche Pflichtangaben sie enthalten muss.
Vier Fälle einer Rechnung ohne MwSt.
- Subjektive Befreiung — Verkäufer ist Kleinunternehmer (Umsatz unter 200.000 PLN)
- Objektive Befreiung — Tätigkeit ist gesetzlich befreit (Bildung, Gesundheit, Finanzdienstleistungen)
- Reverse Charge — MwSt.-Pflicht liegt beim Käufer (EU-B2B, bestimmte Inlandsbranchen)
- Nullsteuersatz — Export außerhalb EU, EU-Lieferung an MwSt.-Pflichtige (WDT)
Fall 1: Subjektive Befreiung (Kleinunternehmer)
Unternehmer mit Jahresumsatz unter 200.000 PLN können MwSt.-frei verkaufen — die zwolnienie podmiotowe nach Art. 113 Ustawa o VAT. Siehe unseren Leitfaden zur MwSt.-Befreiung bis 200.000 PLN.
Pflichtangaben auf der Rechnung
- Datum der Ausstellung
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Vor- und Nachnamen oder Firmenname des Verkäufers und Käufers
- Adresse des Verkäufers und Käufers
- NIP des Verkäufers (Käufer-NIP optional bei B2C)
- Beschreibung der Ware/Dienstleistung
- Menge und Einheit
- Einzelpreis und Gesamtbetrag
- Hinweis auf die Befreiung: „Zwolnienie z VAT na podstawie art. 113 ust. 1 ustawy o VAT"
Was fehlt im Vergleich zur normalen Rechnung?
- Kein MwSt.-Satz und kein MwSt.-Betrag
- Kein „Netto" / „Brutto" — nur ein Gesamtpreis
- Kein Verweis auf KSeF (Kleinunternehmer sind erst ab 1.7.2026 KSeF-pflichtig)
Fall 2: Objektive Befreiung (bestimmte Tätigkeiten)
Bestimmte Branchen sind nach Art. 43 Ustawa o VAT objektiv befreit:
- Medizinische Dienstleistungen (Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten — mit Ausnahmen)
- Bildungsdienste (Schulen, Universitäten, Kurse mit anerkanntem Programm)
- Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen, Kreditvermittlung)
- Vermietung von Wohnraum für private Zwecke (najem mieszkalny)
- Sportleistungen für Vereine
- Kultur- und religiöse Dienste
Auch bei Umsatz weit über 200.000 PLN bleiben diese Tätigkeiten MwSt.-frei. Auf der Rechnung Vermerk: „Zwolnienie z VAT na podstawie art. 43 ust. 1 pkt … ustawy o VAT".
Fall 3: Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld)
EU-B2B-Geschäfte
Bei Lieferung an einen EU-Geschäftskunden (mit gültiger VAT-EU-Nummer) ist Reverse Charge anwendbar. Der Verkäufer stellt die Rechnung mit 0 % MwSt. aus, der Käufer rechnet die MwSt. in seinem Land selbst ab.
Pflichtangaben
- VAT-EU-Nummer beider Seiten (Verkäufer-NIP mit Präfix „PL", Käufer mit Länderpräfix)
- Vermerk: „Odwrotne obciążenie" oder „Reverse charge" oder „Mechanizm odwrotnego obciążenia"
- Verweis auf Art. 28b Ustawa o VAT (Dienstleistungen) oder Art. 13 Ustawa o VAT (Warenlieferung)
Inlandsspezifika
Inlandsspezifische Reverse-Charge-Branchen (Bauleistungen Subunternehmer, Schrott-Recycling, einige Stahlsorten) — siehe Anlage 14 zur Ustawa o VAT.
Fall 4: Export außerhalb der EU
Lieferung an Kunden außerhalb der EU (z. B. UK, USA, China) wird mit 0 % MwSt. berechnet — sogenanntes „Stawka 0 %". Voraussetzung: Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr (Zollpapiere, Export-IE 599-Bescheinigung).
Pflichtangaben
- MwSt.-Satz „0 %"
- Vermerk: „Eksport towarów" oder „Stawka 0 % VAT — eksport"
- Verweis auf Art. 41 Abs. 4 Ustawa o VAT
- Land des Empfängers
Wann ist eine Rechnung ohne MwSt. NICHT korrekt?
- Verkäufer ist aktiver MwSt.-Pflichtiger und stellt eine Inlandsrechnung ohne MwSt. an einen Inlandskäufer → MwSt.-Hinterziehung
- Verkäufer überschreitet 200.000-PLN-Grenze, stellt aber weiterhin Rechnungen ohne MwSt. aus
- Rechnung ohne MwSt. an einen B2C-Käufer (Privatperson) bei pflichtiger Ware/Dienstleistung
- Reverse-Charge-Rechnung ohne Vermerk „Reverse charge" — gilt als unvollständig
Strafen bei falscher Rechnungsstellung
- Aberkennung der MwSt.-Befreiung mit Nachzahlung der MwSt. (23 % auf bisherige Rechnungen)
- Verzugszinsen ab dem ursprünglichen Zahlungstermin
- Strafgeld bis 720 Tagessätze (KKS Art. 56)
- Bei Vorsatz: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
Tipps für den Käufer
Wenn Sie eine Rechnung ohne MwSt. erhalten, prüfen Sie:
- Ist der Verkäufer auf der Whitelist als „MwSt.-befreit" eingetragen?
- Gibt es einen Vermerk auf der Rechnung mit Verweis auf Art. der Befreiung?
- Bei EU-Geschäft: Stimmt die VAT-EU-Nummer des Verkäufers im VIES-System?
- Bei Reverse Charge: Müssen Sie die MwSt. in Ihrer JPK_V7M selbst rechnen und abführen?
FAQ
Kann ein Kleinunternehmer auf Wunsch des Käufers MwSt. ausweisen?
Nein. Wer befreit ist, darf keine MwSt. ausweisen. Wer es trotzdem tut, schuldet die ausgewiesene MwSt. nach Art. 108 Ustawa o VAT — auch ohne Befreiungsverlust.
Was, wenn ich aus dem Ausland eine Rechnung ohne MwSt. erhalte?
Bei EU-Reverse-Charge: Sie rechnen die polnische MwSt. selbst und ziehen sie als Vorsteuer ab (Wash). Bei Drittland-Lieferung: Importzoll und Einfuhr-MwSt. an der Grenze.
Muss ich als Kleinunternehmer KSeF nutzen?
Erst ab dem 1. Juli 2026. Bis dahin reicht eine klassische Rechnung in PDF oder Papier mit dem Befreiungsvermerk.
Gibt es eine Mindestangabe für Rechnungen unter 450 PLN?
Ja, vereinfachte Rechnung („faktura uproszczona"): Verkäufer + Käufer-NIP, Gesamtbetrag, Datum, Rechnungsnummer. Möglich bei Kassenbelegen mit Käufer-NIP.