Die Kinderermäßigung ist einer der wichtigsten Abzüge für arbeitende Eltern. Erfahren Sie die genauen Beträge für 2026, Einkommensgrenzen und praktische Möglichkeiten zur maximalen Nutzung der Kinderermäßigung in Ihrer Steuererklärung.
Einführung: Was ist die Kinderermäßigung?
Die Kinderermäßigung, auch Familienermäßigung genannt, ist ein Abzug von der Einkommensteuer für Eltern oder Erziehungsberechtigte. Dies reduziert nicht direkt Ihr Einkommen, senkt aber die Höhe der Einkommensteuer, die Sie zahlen müssen.
Im Jahr 2026 ist die Kinderermäßigung einer der beliebtesten Abzüge und ermöglicht es Eltern, am Ende des Steuerjahres erhebliche Beträge zurückzuerhalten. Die Höhe der Ermäßigung hängt von der Anzahl der Kinder und Ihrem Einkommen ab.
Höhe der Kinderermäßigung im Jahr 2026
Die Kinderermäßigung für Kinder beträgt einen festen monatlichen Betrag, der für jedes Kind berechnet wird. Der Betrag hängt davon ab, welches Kind Sie haben und wie hoch Ihr Einkommen im Vorjahr war.
Tabelle der Kinderermäßigungssätze für 2026
| Anzahl Kinder / Reihenfolge Kind | Monatlicher Betrag | Jährlicher Betrag |
|---|---|---|
| Erstes Kind | 92,67 PLN | 1.112,04 PLN |
| Zweites Kind | 92,67 PLN | 1.112,04 PLN |
| Drittes Kind | 166,67 PLN | 2.000,04 PLN |
| Viertes und jedes weitere Kind | 225,00 PLN | 2.700,00 PLN |
Gesamtbetrag der Ermäßigung für die Familie
Wenn Sie mehr als ein Kind haben, werden die Ermäßigungen zusammengezählt. Hier sind Beispiele der Gesamtbeträge pro Jahr:
Drei Kinder: 1.112,04 + 1.112,04 + 2.000,04 = 4.224,12 PLN pro Jahr
Vier Kinder: 1.112,04 + 1.112,04 + 2.000,04 + 2.700,00 = 6.924,12 PLN pro Jahr
Man kann sehen, dass die Ermäßigung schnell mit der Anzahl der Kinder wächst. Für eine Familie mit vier Kindern beträgt dies fast 7.000 PLN pro Jahr, was eine bedeutende Rückerstattung ist.
Einkommensgrenzen für die Kinderermäßigung
Wichtig ist, dass Einkommensgrenzen nur für den Fall eines Kindes gelten. Für zwei oder mehr Kinder gibt es keine Einkommensgrenze — die Ermäßigung steht unabhängig von der Höhe der Einnahmen zu.
Grenze für ein Kind
- Einzeln veranlagter Steuerzahler: Die Grenze beträgt 56.000 PLN Einkommen im Vorjahr
- Gemeinsame Veranlagung (Ehepaar): Die Grenze beträgt 112.000 PLN Einkommen im Vorjahr
Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben
Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, gilt keine Einkommensgrenze. Sie können die Ermäßigung erhalten, unabhängig davon, wie viel Sie verdienen — selbst wenn Ihr jährliches Einkommen 500.000 PLN beträgt.
Beispiel: Steuerzahler mit zwei Kindern und Einkommen von 150.000 PLN
Wer kann die Kinderermäßigung in Anspruch nehmen?
Die Kinderermäßigung steht einer breiten Gruppe von Steuerzahlern zu, aber es müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
Allgemeine Bedingungen
- Sie müssen ein Einkommensteuerzahler sein (Arbeitnehmer oder Unternehmer)
- Das Kind muss auf Ihren Namen im Personalausweis oder in der Geburtsurkunde registriert sein
- Das Kind muss von Ihnen unterhalten werden (bei Ihnen leben, auf Ihrem Unterhalt)
- Das Kind muss polnischer Staatsbürger oder Inhaber eines Daueraufenthalts sein
Gilt die Ermäßigung für erwachsene Kinder?
Ja! Die Kinderermäßigung gilt auch für volljährige Kinder, wenn sie zusätzliche Bedingungen erfüllen:
- Sie sind Studenten oder Schüler einer Sekundärschule
- Sie haben kein eigenes Einkommen über den Grenzen
- Sie sind behinderte Erwachsene, die vom Elternteil unterhalten werden
Die Ermäßigung für ein volljähriges Kind steht bis zum Ende des Monats zu, in dem das Kind 24 Jahre alt wird (wenn es Student ist).
Wie wird die Kinderermäßigung in der Steuererklärung geltend gemacht?
Die Ermäßigung wird in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Das Verfahren ist einfach, erfordert aber Genauigkeit.
Wo wird die Ermäßigung geltend gemacht?
Die Kinderermäßigung wird im Formular PIT-36 (für Arbeitnehmer) oder PIT-37 (für Unternehmer) im Abschnitt "Ermäßigungen" geltend gemacht.
In e-PIT können Sie automatisch Daten zur Anzahl der Kinder ausfüllen, wenn die Behörde diese im System hat.
Praktische Schritte zur Geltendmachung der Ermäßigung
- Bereiten Sie Dokumente vor, die den Unterhalt des Kindes belegen (Geburtsurkunde, Schulbescheinigung)
- Geben Sie in der Steuererklärung die Anzahl der Kinder und deren Daten an
- Geben Sie im Abschnitt Ermäßigungen den Ihnen zustehenden Betrag ein
- Die Ermäßigung reduziert Ihre Steuer oder erhöht Ihre Rückerstattung
- Reichen Sie die Steuererklärung beim Finanzamt ein
E-PIT und automatisches Ausfüllen
Wenn Sie sich über e-PIT (Steuerzahlerportal) anmelden, kann das Finanzamt Ihre Kinder automatisch auflisten. Überprüfen Sie, ob die Daten korrekt sind, und bestätigen oder korrigieren Sie sie in der Steuererklärung.
Einkünfte, die für die Einkommensgrenze zählen
Die Einkommensgrenze für ein Kind (56.000 / 112.000 PLN) gilt für Einkünfte aus verschiedenen Quellen. Hier ist, was zählt:
Einkünfte, die berücksichtigt werden
- Löhne aus Beschäftigung (Bruttogehalt)
- Einkünfte aus Geschäftstätigkeit
- Einkünfte aus Arbeit im Ausland
- Mieteinnahmen (nach Berücksichtigung der Kosten)
- Einkünfte aus Wertpapieren
Einkünfte, die NICHT zählen
- Unterhaltsleistungen für das Kind
- Familienbeihilfen (Familienbeihilfe, Kindergeld)
- Renten und Pensionen (aber Steuern darauf zählen zur Grenze)
Vergleich: Kinderermäßigung vs. Kindergeld
Eltern verwechseln die Kinderermäßigung oft mit dem Kindergeld (500 PLN-Programm). Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Kinderermäßigung (Steuern) | Kindergeld (500+ Programm) |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Abzug von der Einkommensteuer | Geldtransfer aus dem Haushalt |
| Monatlicher Betrag | 92,67-225 PLN (hängt vom Kind ab) | 500 PLN (unabhängig vom Kind) |
| Einkommensbedingung | 56.000 / 112.000 PLN (für 1 Kind) | Keine Einkommensgrenze |
| Wo antragstellen | In der Steuererklärung (Finanzamt) | Bei der Gemeinde (Gemeindebüro) |
| Automatisch | Manchmal (e-PIT) | Antrag erforderlich |
Fazit: Beide Leistungen sind unabhängig und können kumulativ genutzt werden. Ein Elternteil kann sowohl die Kinderermäßigung in der Steuererklärung als auch das 500+ Kindergeld erhalten.
Praktische Beispiele für die Geltendmachung der Ermäßigung
Sehen wir uns an, wie die Ermäßigung die tatsächliche Steuerlast in verschiedenen Szenarien verändert.
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit einem Kind, Jahreseinkommen 60.000 PLN
Beispiel 2: Arbeitnehmer mit zwei Kindern, Jahreseinkommen 80.000 PLN
Beispiel 3: Unternehmer (Einzelunternehmen) mit drei Kindern, Jahreseinkommen 250.000 PLN
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Können beide Eltern die gleiche Ermäßigung für ein Kind geltend machen?
Nein. Wenn Eltern gemeinsam veranlagt werden, steht ihnen die Ermäßigung gemeinsam zu. Wenn sie getrennt veranlagt werden, können sie den anspruchsberechtigten Prozentsatz der Ermäßigung untereinander aufteilen (z. B. 50% pro Elternteil).
Kann ein alleinerziehender Elternteil die Ermäßigung geltend machen?
Natürlich. Ein alleinerziehender Elternteil hat die gleichen Rechte wie verheiratete Eltern. Der Elternteil fordert die Ermäßigung in seiner Steuererklärung an.
Kann ein Vormund (nicht Elternteil) die Ermäßigung geltend machen?
Ja, wenn ein Gerichtsbeschluss über die Vormund besteht oder die faktische Obsorge durch Dokumente nachgewiesen ist (z. B. Gemeindebescheinigung). Der Vormund muss auch nachweisen, dass er das Kind unterhalten hat.
Kann ein Arbeitnehmer in Elternzeit die Kinderermäßigung geltend machen?
Ja. Das Finanzamt berücksichtigt das Gehalt aus der Arbeit (Brutto), unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Elternzeit oder Krankheitsurlaub war.
Kann ich die Ermäßigung für ein Kind aus dem Vorjahr geltend machen, wenn ich sie vergessen habe?
Ja, Sie können eine Steuererklärung bis zu 5 Jahre rückwirkend korrigieren. Das Finanzamt erstattet Ihnen die Steuern zuzüglich Zinsen zurück.
Verringert die Ermäßigung das Einkommen oder die Steuern?
Die Ermäßigung verringert die Einkommensteuer, nicht das Einkommen. Dies ist ein Abzug von der zu zahlenden Steuerschuld, der Ihre endgültige Steuerschuld senkt oder Ihre Rückerstattung erhöht.
Kann ein Unternehmer mit Pauschalsteuer die Ermäßigung geltend machen?
Ja. Die Kinderermäßigung steht allen Einkommensteuerzahlern zu, unabhängig von der Besteuerungsform (Pauschalsteuer, Buchhaltung, linear usw.).
Piotr Nowak
Alter: 45 Jahre
Ausbildung: Magister der Wirtschaftshochschule Warschau (SGH), Spezialisierung Einkommensteuer
Erfahrung: 18 Jahre in der Steuerberatung, Steuerberater
Piotr spezialisiert sich auf Steueroptimierung für Arbeitnehmer und Unternehmer. Er hält Schulungen zu PIT und Kapitalertragssteuer, veröffentlicht Artikel in renommierten Steuerpublikationen. Er hat praktische Erfahrung in der Steuerveranlagung für Familien mit vielen Kindern.
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