VAT-R 2026
polnisches VAT-Registrierungsformular Schritt für Schritt
VAT-R ist das Registrierungsformular für polnische VAT-Zahler — sowohl aktive als auch befreite — sowie für Unternehmen, die sich für innergemeinschaftliche Transaktionen registrieren (VAT-EU). Wir erklären, wer das Formular im Jahr 2026 einreichen muss, wann, welche Felder in den Teilen A-C auszufüllen sind und welche Konsequenzen eine verspätete oder fehlerhafte Registrierung hat. Besonders nützlich für ausländische Gründer von JDG (Einzelunternehmen) und Sp. z o.o. (GmbH) in Polen.
Wer muss VAT-R im Jahr 2026 einreichen
Das Formular VAT-R (Registrierungserklärung für die Mehrwertsteuer) ist das grundlegende Dokument zur Identifizierung eines Unternehmers für VAT-Zwecke. Die Einreichungspflicht betrifft drei Gruppen von Steuerzahlern:
- Steuerzahler, die auf die subjektive VAT-Befreiung verzichten — Unternehmen, die freiwillig aktive VAT-Zahler werden möchten, obwohl ihr Umsatz die Jahresgrenze von 200.000 PLN noch nicht überschritten hat.
- Steuerzahler, die das Recht auf Befreiung verlieren — wenn der Umsatz in einem bestimmten Jahr 200.000 PLN überschritten hat oder wenn der Verkauf von Dienstleistungen/Waren begonnen hat, die unabhängig vom Umsatz eine Registrierung erfordern (Rechtsdienstleistungen, Beratung, Lieferung von Baugrundstücken, neuen Transportmitteln).
- Steuerzahler, die sich für VAT-EU registrieren — alle, die innergemeinschaftliche Transaktionen (WDT, WNT, Erbringung und Erwerb von Dienstleistungen gemäß Art. 28b VAT-Gesetz) durchführen wollen.
Rechtsgrundlage ist Art. 96 des polnischen VAT-Gesetzes vom 11. März 2004. Der Steuerzahler reicht die Erklärung beim Leiter des für den Wohnsitz (natürliche Personen) bzw. den Sitz (Gesellschaften, juristische Personen) zuständigen Finanzamts ein.
Wann VAT-R einreichen — gesetzliche Fristen
Die Frist hängt von der Situation des Steuerzahlers ab:
| Situation | VAT-R-Frist |
|---|---|
| Verzicht auf subjektive Befreiung (200.000-PLN-Grenze) | Vor Beginn des Monats, in dem der Steuerzahler auf die Befreiung verzichtet |
| Beginn VAT-pflichtiger Verkäufe (z. B. Rechtsdienstleistungen) | Vor dem ersten steuerpflichtigen Vorgang |
| Verlust des Befreiungsrechts (Überschreitung 200.000 PLN) | Vor dem Tag, an dem die Befreiung verloren geht |
| Registrierung für VAT-EU (vor dem ersten WDT/WNT) | Vor der ersten innergemeinschaftlichen Transaktion |
| Datenaktualisierung (Adresse, Konto, Besteuerungsform) | Innerhalb von 7 Tagen nach der Änderung |
Eine verspätete Registrierung bedeutet den Verlust des Rechts zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für den Zeitraum vor der Registrierung und — bei WDT — den Verlust des Rechts auf den Steuersatz 0% (siehe Artikel WDT 2026).
Teil A — Einreichungsort und Zweck
Teil A bestimmt das Finanzamt, das die Erklärung erhält, und den Zweck der Einreichung.
Feld 4 — Leiter des Finanzamts: tragen Sie den vollständigen Namen des für Ihre Adresse zuständigen Amtes ein:
- Natürliche Personen (JDG, nicht registrierte Tätigkeit) — Amt für den Wohnsitz.
- Sp. z o.o., spółka komandytowa, SA — Amt für den Gesellschaftssitz.
- Spółka cywilna — Amt für den Gesellschaftssitz (eine NIP).
Feld 5 — Zweck der Einreichung: wählen Sie eine Option:
- 1 — Registrierung — Erstanmeldung, wenn der Steuerzahler bisher nicht für VAT registriert war,
- 2 — Aktualisierung — jede Datenänderung (Adresse, Bankkonto, Abrechnungshäufigkeit, VAT-EU-An-/Abmeldung, Wechsel von aktiv zu befreit usw.).
Ein häufiger Fehler ist die Auswahl von „Registrierung“ statt „Aktualisierung“ bei Datenänderungen — das führt zur Ablehnung der Erklärung. Prüfen Sie Ihren Status vor dem Ausfüllen in der Weißen Liste der VAT-Zahler.
Teil B — Identifikationsdaten des Steuerzahlers
Teil B enthält die Identifikationsdaten. Das Ausfüllen hängt von der Rechtsform ab:
B.1 — Art des Steuerzahlers (Feld 7):
- 1 — natürliche Person (JDG, selbstständige Tätigkeit, freier Beruf),
- 2 — Steuerzahler, der keine natürliche Person ist (Kapitalgesellschaften, OHG-ähnliche, Partnergesellschaften, Stiftungen, Vereine).
B.2 — Daten der natürlichen Person (Felder 8-14): Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, PESEL, Vornamen des Vaters und der Mutter. NIP wird in Position 1 auf der ersten Seite eingetragen.
B.3 — Daten der Gesellschaft/juristischen Person (Felder 9, 15-17): vollständiger Name, Kurzbezeichnung, REGON, KRS (sofern eingetragen). Sitzadresse in Feldern 18-29.
Wenn Sie eine JDG führen und Ihre Registrierungsadresse vom Wohnsitz abweicht, tragen Sie beide Adressen ein — Wohnsitz in Feld 18, Geschäftsanschrift unter „andere Adressen“. Das Amt kontaktiert Sie an der Wohnadresse (natürliche Personen) oder am Gesellschaftssitz (Gesellschaften).
Teil C.1 — Registrierung als aktiver VAT-Zahler
Teil C.1 betrifft die Registrierung als aktiver VAT-Zahler. Füllen Sie diesen Teil aus, wenn:
- Sie auf die subjektive Befreiung verzichten (200.000-PLN-Grenze) — Feld 30,
- Sie das Recht auf Befreiung verlieren (Überschreitung des Limits) — Feld 31,
- Sie auf die objektive Befreiung verzichten (z. B. medizinische, Bildungsdienstleistungen — wenn Sie auch steuerpflichtige erbringen) — Feld 32,
- Sie Tätigkeiten ausüben, die die Befreiung ausschließen (Art. 113 Abs. 13 — Rechts-, Beratungs-, Schmuckdienstleistungen, bestimmte Lieferungen) — Feld 33,
- Sie mit steuerpflichtigen Tätigkeiten beginnen — Feld 34.
In den Feldern 35 und 36 geben Sie das Datum an, ab dem Sie auf die Befreiung verzichten oder das Recht darauf verlieren. Dies ist ein Schlüsseldatum — ab diesem Datum gilt die Pflicht zur Ausstellung von VAT-Rechnungen, zur Führung der JPK_V7-Aufzeichnungen und zur Steuerabführung.
Abrechnungshäufigkeit (Felder 37-38): monatlich (Standard) oder quartalsweise (kleine Steuerzahler, deren Vorjahresumsatz 1.200.000 EUR nicht überstiegen hat). Die Wahl beeinflusst die Fristen für JPK_V7M / JPK_V7K und die VAT-Zahlung.
Kassenmethode für VAT (Feld 39): gilt für kleine Steuerzahler. Statt der Abrechnung am Rechnungsdatum erfolgt sie am Zahlungsdatum.
Teil C.2 — Registrierung als befreiter VAT-Zahler
Teil C.2 betrifft Steuerzahler, die formell als VAT-befreit registriert sein möchten (obwohl keine solche Pflicht besteht). Wozu? Um:
- Sich für VAT-EU registrieren zu können (befreite Steuerzahler können und müssen oft — z. B. bei Überschreiten der 50.000-PLN-WNT-Grenze),
- Eine Statusbestätigung im Register der VAT-Zahler zu erhalten,
- Die Prüfung durch Geschäftspartner zu erleichtern (die Weiße Liste enthält auch befreite Steuerzahler).
Wählen Sie Feld 40 (Befreiung nach Art. 113 Abs. 1 oder 9 — 200.000-PLN-Grenze) oder Feld 41 (objektive Befreiung, Art. 43 Abs. 1 — medizinische, Bildungs-, Finanzdienstleistungen).
Beachten Sie: Ein befreiter Steuerzahler stellt keine VAT-Rechnungen aus, sondern Rechnungen oder Rechnungen ohne VAT (mit dem Vermerk „befreit nach Art. 113 Abs. 1/9 VAT-Gesetz“). Er reicht auch keine JPK_V7 ein — es sei denn, er registriert sich für VAT-EU und führt WNT oder Dienstleistungsimport durch (dann reicht er VAT-8 oder VAT-9M ein).
Teil C.3 — VAT-EU-Registrierung (Felder 58-69)
Teil C.3 betrifft die Registrierung für innergemeinschaftliche Transaktionen. Sie ist verpflichtend, wenn Sie WDT, WNT oder die Erbringung/den Erwerb von Dienstleistungen gemäß Art. 28b VAT-Gesetz planen.
Drei Registrierungswege:
- Feld 58 — aktiver VAT-Zahler: wird von jedem aktiven VAT-Zahler angekreuzt, der EU-Transaktionen (Verkauf, Einkauf, Dienstleistungen) plant.
- Feld 59 — von VAT befreit, der WNT durchführt: wird von einem befreiten Steuerzahler angekreuzt, der das WNT-Limit von 50.000 PLN im Steuerjahr überschritten hat oder sich freiwillig vor der Überschreitung registriert.
- Feld 60 — von VAT befreit, der Dienstleistungen gemäß Art. 28b erwirbt: wird von einem befreiten Steuerzahler angekreuzt, der Dienstleistungen von EU-Geschäftspartnern bezieht (z. B. IT-, Marketing-, Beratungsdienstleistungen) — die Steuerabrechnung liegt beim Erwerber.
Feld 68 — Startdatum innergemeinschaftlicher Transaktionen: das Datum, an dem Sie Ihre erste WDT/WNT/Dienstleistung planen. Nach der Registrierung erhalten Sie das Recht, Ihre NIP mit dem Präfix PL zu verwenden.
Eine detaillierte Anleitung zu diesem Teil finden Sie im Artikel VAT-EU — Registrierung über VAT-R (Teil C.3) 2026.
Häufigste Fehler beim Ausfüllen des VAT-R
- Falscher Zweck der Einreichung — Auswahl von „Registrierung“ statt „Aktualisierung“ bei Datenänderung. Folge: Ablehnung der Erklärung.
- Fehlendes Bankkonto auf der Weißen Liste — seit 2020 müssen aktive VAT-Zahler ein in das Verzeichnis eingetragenes Konto haben. Kein Konto = kein VAT-Abzug für den Geschäftspartner bei Zahlungen über 15.000 PLN.
- Falsches Feld in Teil C.1 — z. B. Ankreuzen von Feld 30 (Verzicht auf Befreiung) statt 31 (Verlust der Rechte) bei Überschreitung des Limits.
- Keine VAT-EU-Registrierung vor erstem WDT — Folge: Verlust des Rechts auf den Steuersatz 0%, zusätzliche 23% VAT aus der eigenen Tasche.
- Ungültiges Startdatum — z. B. ein Datum aus der Vergangenheit, das das Amt nicht überprüfen kann. VAT-R hat keine Rückwirkung.
- Fehlende Anhänge — Gesellschaften: aktueller KRS-Auszug, Gesellschaftsvertrag. JDG eines Ausländers: PESEL UKR / Karta Polaka / Reisepass.
Wie das VAT-R einreichen — Kanäle
Das VAT-R kann über drei Kanäle eingereicht werden:
- Elektronisch mit qualifizierter Signatur — der schnellste Weg (Registrierung in 3-7 Arbeitstagen). Erfordert eine gültige elektronische Signatur. Sie können über das e-Finanzamt (e-Urząd Skarbowy) oder über die Anwendung eines Beraters einreichen.
- Vertrauensprofil über das e-Finanzamt — eine günstigere Alternative zur qualifizierten Signatur, für natürliche Personen verfügbar.
- Papierform beim Finanzamt — persönlich oder per Einschreiben. Langsamer (10-21 Tage), aber manchmal erforderlich (z. B. Gesellschaften ohne elektronische Signatur).
Bei der Gründung einer JDG über CEIDG kann das VAT-R zusammen mit dem CEIDG-1-Antrag eingereicht werden — das vereinfacht den Prozess erheblich.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie: a) Registrierungsbestätigung (VAT-5) — seit 2015 auf Antrag für 170 PLN ausgestellt, in der Praxis überflüssig; b) Eintrag in die Weiße Liste; c) das Präfix PL bei Ihrer NIP, falls eine VAT-EU-Registrierung erfolgt ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich VAT-R einreichen, wenn ich eine JDG mit Verkäufen nur an Privatpersonen in Polen führe?
Nein, wenn Sie die subjektive Befreiung nutzen (Umsatz bis 200.000 PLN jährlich) und keine Dienstleistungen erbringen, die die Befreiung ausschließen (Rechts-, Beratungs-, Schmuckdienstleistungen). Sie können das Unternehmen ohne VAT-Registrierung führen und Rechnungen oder Rechnungen ohne VAT ausstellen.
Was passiert, wenn ich VAT-R nach der ersten steuerpflichtigen Tätigkeit einreiche?
Sie verlieren das Recht auf Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für den Zeitraum vor der Registrierung. Das Amt kann zusätzlich eine Sanktion in Höhe von 30% des Steuerbetrags verhängen, den Sie hätten abrechnen müssen. Deshalb wird VAT-R vor dem ersten steuerpflichtigen Vorgang eingereicht.
Kann ein VAT-befreiter Steuerzahler auch VAT-R einreichen?
Ja — wenn er sich für VAT-EU registrieren möchte (bei WNT über 50.000 PLN oder beim Erwerb von Dienstleistungen gemäß Art. 28b) oder formell als befreit registriert sein möchte (Teil C.2). Ohne VAT-EU-Registrierung kann der Steuersatz 0% bei WDT nicht angewendet und keine VAT auf importierte Dienstleistungen abgezogen werden.
Wie viel kostet die VAT-R-Registrierung im Jahr 2026?
Die Einreichung des VAT-R selbst ist kostenlos. Die Gebühr von 170 PLN gilt nur für die Registrierungsbestätigung (VAT-5) auf Antrag des Steuerzahlers — seit 2015 ist eine solche Bestätigung nicht erforderlich, da der Status in der Weißen Liste überprüft werden kann.
Kann ich nach der Registrierung die VAT-Abrechnungshäufigkeit (monatlich/quartalsweise) ändern?
Ja — reichen Sie ein aktualisierendes VAT-R ein, wählen Sie „Aktualisierung“ in Feld 5 und ändern Sie Feld 37 oder 38. Die Änderung gilt ab dem ersten Tag des nächsten Abrechnungszeitraums (Monat oder Quartal).
Brauchen Sie Hilfe bei VAT-Registrierung?
Das Team von Księgowość 365 — Andrzej Szulakowski und Stanislav Ozarchuk — betreut seit über 5 Jahren Unternehmer aus ganz Polen in VAT, VAT-EU, innergemeinschaftlichen Transaktionen und KSeF-Compliance. Wir helfen sowohl aktiven VAT-Zahlern als auch befreiten Unternehmen, die mit EU-Verkäufen oder -Einkäufen beginnen.
Wir füllen das VAT-R in Ihrem Namen aus, bereiten Anhänge vor, reichen das Formular elektronisch mit unserer qualifizierten Signatur ein und vertreten Sie vor dem Finanzamt. Wir arbeiten mit JDG, Sp. z o.o. und Ausländern, die ein Unternehmen in Polen gründen (PESEL UKR, Karta Polaka, Aufenthaltstitel).
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Anna ist auf VAT, KSeF, innergemeinschaftliche Transaktionen und E-Commerce-Betreuung für kleine und mittlere Unternehmen in Polen spezialisiert.