Globale Mindeststeuer 15 % (Pillar 2) in Polen 2026

7. April 2026 ~10 Min. Lesezeit

Globale Mindeststeuer 15 % (OECD Pillar 2 / GloBE) ist seit 2024 in der EU umgesetzt, in Polen seit 1.1.2025 in Kraft. Sie betrifft multinationale Konzerne mit Konzernumsatz über 750 Mio. EUR. Hier alle Mechanismen: IIR, UTPR, QDMTT — wen es betrifft, wie es berechnet wird, welche Pflichten in Polen gelten.

Was ist Pillar 2?

Pillar 2 (zweite Säule des OECD/G20-Pakets) ist eine globale Mindestbesteuerung von 15 % für multinationale Konzerne. Ziel: Verhinderung von Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer (Race to the Bottom).

Drei Mechanismen

  1. IIR — Income Inclusion Rule (Hauptregel): Mutterunternehmen zahlt zusätzlichen Steuerzuschlag, wenn Tochter im Niedrigsteuerland weniger als 15 % zahlt
  2. UTPR — Undertaxed Payments Rule (Ergänzungsregel): wenn IIR nicht greift, andere Konzerngesellschaften zahlen den Differenzbetrag
  3. QDMTT — Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax (nationale Variante): Polen erhebt selbst den Differenzbetrag von in Polen ansässigen Tochtergesellschaften globaler Konzerne

Wer ist betroffen?

Schwellenwerte

  • Konzern-Konsolidierte Einnahmen: über 750 Mio. EUR in mind. 2 der letzten 4 Jahre
  • Multinationaler Konzern: Aktivität in mind. 2 Ländern

Befreiungen

  • Investmentfonds (regulated funds)
  • Pensionsfonds
  • Staatliche Einrichtungen
  • Internationale Organisationen
  • Non-Profit-Organisationen
  • De-minimis-Schwelle: bei Konzern-Umsatz unter 10 Mio. EUR und Gewinn unter 1 Mio. EUR im Jurisdiktionsland — keine Top-Up-Tax

Wie wird die Top-Up-Tax berechnet?

Schritt 1: ETR (Effective Tax Rate) je Jurisdiktion

Effektiver Steuersatz = Adjusted Covered Taxes / GloBE Income. Berechnet pro Land, nicht pro Gesellschaft. Wenn ETR < 15 %, fällt Top-Up-Tax an.

Schritt 2: Top-Up-Steuersatz

Top-Up-Rate = 15 % minus ETR. Beispiel: ETR in Polen 12 % → Top-Up = 3 %.

Schritt 3: Excess Profit

Bemessungsgrundlage = GloBE Income minus Substance-based Income Exclusion (SBIE). SBIE = 5 % der materiellen Anlagen + 5 % der Lohnkosten.

Schritt 4: Top-Up-Tax

Top-Up-Tax = Top-Up-Rate × Excess Profit. Wird über IIR (Mutter), UTPR (Konzerngesellschaften) oder QDMTT (Land der Tochter) erhoben.

Beispiel — polnischer Konzern

Polnische Holding mit Tochtergesellschaft auf Malta:

  • Maltesische Tochter: Gewinn 50 Mio. EUR, gezahlte Steuer 5 Mio. EUR (ETR 10 %)
  • Top-Up-Rate: 15 % − 10 % = 5 %
  • SBIE: 2 Mio. EUR (Anlagen + Lohn)
  • Excess Profit: 50 − 2 = 48 Mio. EUR
  • Top-Up-Tax: 48 × 5 % = 2,4 Mio. EUR

Diese 2,4 Mio. EUR werden:

  • Wenn Malta QDMTT eingeführt hat: an Malta abgeführt
  • Sonst: an Polen über IIR (an die Holding)

Polnische Implementierung

Gesetz

Ustawa o opodatkowaniu wyrównawczym jednostek składowych grup międzynarodowych i krajowych (in Kraft seit 1.1.2025).

Drei polnische Top-Up-Steuern

  1. Polnische QDMTT — auf in Polen ansässige Tochtergesellschaften globaler Konzerne
  2. Polnische IIR — auf in Polen ansässige Mutterunternehmen mit Niedrigsteuer-Töchtern
  3. Polnische UTPR — Auffangregel, ab 2026

Pflichten der polnischen Steuerpflichtigen

GloBE Information Return

  • Erstmals einzureichen bis 30. Juni 2027 für 2025
  • Inhalt: ETR-Berechnung pro Jurisdiktion, Konzernstruktur, Top-Up-Tax
  • Format: international standardisiertes XML-Schema
  • Bei mehrjährigen Konzern: einmalige Abgabe durch designierte Gesellschaft (UPE)

Top-Up-Tax-Erklärung in Polen

  • Erstmals: bis 30. Juni 2027 für 2025
  • Folgejahre: bis 30. Juni des Übernächstjahres
  • Zahlung: gleichzeitig mit Erklärungsabgabe

Buchhalterische Anforderungen

  • Erweitertes Reporting: GloBE Income, Adjusted Covered Taxes
  • Konzern-konsolidierte Buchhaltung nach IFRS oder GAAP
  • Detaillierte Aufzeichnungen über materielle Anlagen und Lohnkosten (für SBIE)

Strafen

  • Verspätete Erklärung: 1 % der Top-Up-Tax, mindestens 10.000 PLN
  • Falsche Erklärung: bis 100 % der unterzahlten Top-Up-Tax
  • Keine Buchhaltung: bis 1.000.000 PLN je Jahr

Welche polnischen Konzerne sind betroffen?

  • Holdings polnischer Eigentümer mit Auslands-Töchtern (z. B. CCC, Maspex, Inglot)
  • Polnische Tochtergesellschaften globaler Konzerne (z. B. Volkswagen Poznań, IKEA, Carrefour)
  • Banken-Holdings mit internationaler Aktivität (PKO BP, Pekao)
  • Energie-Konzerne (Orlen, PGE, Tauron, Enea)

Geschätzt: ca. 600-800 polnische Steuerpflichtige fallen unter Pillar 2.

Auswirkungen auf KMU

Direkte Auswirkungen nur auf Konzerne über 750 Mio. EUR Umsatz. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt betroffen.

Indirekte Auswirkungen:

  • Polen wird Steuerwettbewerb anders führen — Estnischer CIT bleibt attraktiv für KMU
  • Sondersteuer-Regime (z. B. SSE — Sonderwirtschaftszonen) müssen Pillar 2-konform werden
  • Buchhaltungsstandards können sich auch für mittlere Unternehmen verschärfen

Pillar 2 vs. Estnischer CIT in Polen

Wichtige Frage: Ist der estnische CIT (10 % bei kleinen Steuerpflichtigen) Pillar-2-konform?

  • Estnischer CIT gilt nur für Sp. z o.o. mit Umsatz unter 2 Mio. EUR — also weit unter der 750-Mio.-EUR-Schwelle
  • Diese Unternehmen fallen nicht unter Pillar 2
  • Bei Konzern-Töchtern, die formal estnischen CIT nutzen wollen: Wechselwirkung möglich, aber selten relevant

Vergleich Polen — Deutschland

AspektPolenDeutschland
Inkrafttreten1.1.20251.1.2024
QDMTTJa (Polnische QDMTT)Ja (Deutsche QDMTT)
IIR20252024
UTPR20262025
Erste Erklärung30.06.2027 für 202530.06.2026 für 2024

FAQ

Bin ich als JDG-Inhaber betroffen?

Nein. Pillar 2 betrifft nur Konzerne mit konsolidiertem Umsatz über 750 Mio. EUR — de facto nur sehr große Multinationals.

Wirkt Pillar 2 auf Sp. z o.o. mit Umsatz 50 Mio. EUR?

Nein, sofern keine Konzernzugehörigkeit zu einem Konzern über 750 Mio. EUR.

Was ist „Safe Harbour" in Pillar 2?

Vereinfachungsregel: Wenn die Jurisdiktion bestimmte Schwellenwerte erfüllt (z. B. Routine-Profit-Test, ETR-Test), entfällt die volle Pillar-2-Berechnung. Polen gilt für 2025-2026 als Safe-Harbour-Jurisdiktion für viele Konzerne.

Welche Sondersteuer-Regime sind gefährdet?

Polnische Sonderwirtschaftszonen (SSE), IP Box, Forschungs-Vergünstigungen — können bei großen Konzernen die ETR unter 15 % drücken und Top-Up-Tax auslösen. Bei KMU bleiben sie attraktiv.

Brauche ich einen Spezialberater?

Bei Konzernen über 750 Mio. EUR — definitiv. Pillar 2 ist eines der komplexesten Steuerthemen weltweit. KPMG, EY, PwC, Deloitte bieten dedizierte Pillar-2-Teams.