Personal und Lohnabrechnung

Mindestlohn 2026 in Polen
brutto, netto und Arbeitgeberkosten

7. April 2026 12 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Mindestbruttogehalt in Polen 4806 PLN. Das entspricht einem Anstieg um 140 PLN gegenüber 2025. In diesem Artikel zeigen wir genau, wie viel der Arbeitnehmer netto erhält, welche Kosten auf den Arbeitgeber zukommen, wie hoch die Stundensätze sind und wie sich der Mindestlohn in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Mindestlohn 2026 — Übersicht der Beträge

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Beträge zum Mindestlohn für das Jahr 2026:

Parameter Betrag Hinweise
Mindestbruttogehalt (monatlich) 4806 PLN Verbindlich für alle Arbeitnehmer
Mindestnettogehalt 3575,85 PLN Nach Abzug von Steuern und Beiträgen
Mindestbruttostundensatz 31,40 PLN Für Auftragsverträge (umowa zlecenia) und zivilrechtliche Verträge
Mindestnettostundensatz 24,66–25,36 PLN Abhängig vom freiwilligen Krankengeld-Beitrag
Gesamtkosten pro Arbeitnehmer (für den Arbeitgeber) ~5790 PLN Brutto + ZUS-Arbeitgeberbeiträge
Anstieg gegenüber 2025 +140 PLN brutto 2025 betrug der Mindestlohn 4666 PLN

Wichtig: Der Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Der Arbeitnehmer erhält stets weniger auf seinem Bankkonto, da Einkommensteuer und ZUS-Beiträge (polnische Sozialversicherung) obligatorisch abgezogen werden.

Wie berechnet man von 4806 PLN brutto auf netto?

Um zu berechnen, wie viel der Arbeitnehmer tatsächlich auf dem Konto erhält, müssen vom Mindestbruttogehalt (4806 PLN) folgende Abzüge vorgenommen werden:

Bestandteil Betrag Prozent Beschreibung
Bruttogehalt 4806,00 PLN 100% Ausgangspunkt
ZUS-Beitrag Arbeitnehmer (Rentenversicherung) −376,47 PLN 9,76% Pflichtbeitrag für alle
ZUS-Beitrag Arbeitnehmer (Invaliditätsversicherung) −59,28 PLN 1,23% Versicherung bei Erwerbsminderung
Krankenversicherungsbeitrag −373,24 PLN 7,75% Gesetzliche Krankenversicherung
Werbungskosten (koszty uzyskania przychodu) −250,00 PLN Abzug Pauschaler Freibetrag für Arbeitnehmer
Bemessungsgrundlage PIT 3746,99 PLN Grundlage für die Einkommensteuer
Einkommensteuer PIT (12%) −449,64 PLN 12% Steuer auf die Bemessungsgrundlage
Arbeitnehmer-Freibetrag (ulga na pracownika) +251,64 PLN Abzug Mindert die Steuervorauszahlung
Steuervorauszahlung (netto) −198,00 PLN Endgültige Vorauszahlung an das Finanzamt
GESAMT NETTO AUSZAHLUNG 3575,85 PLN 74,4% Betrag auf dem Konto des Arbeitnehmers

Ergebnis: Vom Mindestbruttogehalt in Höhe von 4806 PLN erhält der Arbeitnehmer netto 3575,85 PLN. Die Abzüge betragen insgesamt 1230,15 PLN (25,6% des Gehalts).

Was kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber 2026?

Für den Arbeitgeber bedeutet die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Mindestlohn nicht nur 4806 PLN brutto. Hinzu kommen die obligatorischen ZUS-Beiträge, die der Arbeitgeber zahlt:

Kostenart Betrag Prozent vom Brutto Beschreibung
Bruttogehalt 4806,00 PLN Betrag für den Arbeitnehmer
ZUS-Rentenversicherung −376,47 PLN 9,76% Rentenversicherungsbeitrag
ZUS-Invaliditätsversicherung −168,21 PLN 3,49% Invaliditätsversicherungsbeitrag
ZUS-Unfallversicherung −120,15 PLN 2,50% Unfallversicherung (Durchschnittssatz)
Arbeitsfonds (Fundusz Pracy) −100,92 PLN 2,10% Finanzierung von Arbeitslosenleistungen
Fonds für garantierte Arbeitnehmerleistungen (FGŚP) −57,67 PLN 1,20% Arbeitnehmerschutz bei Insolvenz
GESAMTKOSTEN ARBEITGEBER ~5789,42 PLN 120,4% Monatliche Gesamtausgabe

Zusammenfassung: Damit der Arbeitnehmer 3575,85 PLN netto erhält, muss der Arbeitgeber ~5790 PLN aufwenden. Die Differenz zwischen dem Betrag, den der Arbeitnehmer erhält, und dem Betrag, den der Arbeitgeber zahlt, beträgt über 2214 PLN monatlich (46% zusätzliche Kosten).

Mindeststundensatz 2026

Der Mindeststundensatz gilt für Personen, die auf Basis zivilrechtlicher Verträge beschäftigt sind (umowa zlecenia — Auftragsvertrag, Dienstleistungsvertrag). Im Jahr 2026 beträgt er:

Art des Satzes Betrag Hinweise
Bruttostundensatz 31,40 PLN/h Offizieller Mindeststundensatz
Nettostundensatz (mit freiwilligem Krankengeld-Beitrag) 24,66 PLN/h Nach Abzügen des Arbeitnehmers
Nettostundensatz (ohne freiwilligen Krankengeld-Beitrag) 25,36 PLN/h Alternative ohne Krankengeld-Beitrag
Monatliches Äquivalent (160 Stunden) 5024,00 PLN brutto 31,40 PLN × 160 h

Wichtige Unterschiede: Für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag (umowa o pracę) gilt der Mindestlohn (4806 PLN). Für Personen mit zivilrechtlichen Verträgen gilt der Mindeststundensatz (31,40 PLN/h). Arbeitet eine Person einen vollen Monat (160 Stunden), würde sie 5024 PLN brutto verdienen — mehr als ein Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag!

Entwicklung des Mindestlohns 2020–2026

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Mindestlohn in Polen in den letzten Jahren entwickelt hat:

Jahr Brutto (PLN) Änderung ggü. Vorjahr Steigerung in % Stundensatz (PLN)
2020 2600 +60 +2,4% 17,00
2021 2800 +200 +7,7% 18,30
2022 3010 +210 +7,5% 19,70
2023 3250 +240 +8,0% 21,20
2024 4242 +992 +30,5% 27,70
2025 4666 +424 +10,0% 30,50
2026 4806 +140 +3,0% 31,40

Beobachtungen: Deutlich erkennbar ist der Sprung im Jahr 2024 (Anstieg um 30%, fast 1000 PLN). Seitdem fallen die Erhöhungen moderater aus — 2025 und 2026 betragen sie jeweils 10% und 3%. Der Anstieg 2026 (140 PLN) ist der geringste seit 2020.

Auswirkungen des Mindestlohns auf ZUS und Steuern

ZUS-Beiträge des Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn muss folgende ZUS-Beiträge entrichten (insgesamt ~18,75% des Bruttogehalts):

  • Rentenversicherungsbeitrag: 9,76%
  • Invaliditätsversicherungsbeitrag: 1,23%
  • Krankenversicherungsbeitrag: 7,75%

Diese Beiträge ergeben zusammen 658,91 PLN vom Gehalt in Höhe von 4806 PLN brutto. Der Arbeitnehmer sieht dieses Geld praktisch nie — es wird automatisch an ZUS abgeführt.

ZUS-Beiträge des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss zusätzlich folgende Beiträge abführen:

  • Rentenversicherung: 9,76%
  • Invaliditätsversicherung: 3,49%
  • Unfallversicherung: 2,50% (Durchschnitt in der Wirtschaft)
  • Arbeitsfonds (Fundusz Pracy): 2,10%
  • Fonds für garantierte Arbeitnehmerleistungen (FGŚP): 1,20%

Insgesamt zahlt der Arbeitgeber ~19,05% des Bruttogehalts an ZUS-Beiträgen (also ~918 PLN zusätzlich).

Einkommensteuer PIT

Ein Arbeitnehmer mit 4806 PLN brutto zahlt eine Einkommensteuer (PIT) von ca. 198 PLN (4,1% des Bruttogehalts). Dies ist deutlich weniger, als man vermuten könnte, dank des Arbeitnehmer-Freibetrags (ulga na pracownika — derzeit ~251 PLN).

Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn 2026

Gilt der Mindestlohn 2026 für alle Arbeitnehmer?

Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag (umowa o pracę). Er gilt nicht für: Arbeitnehmer in der Probezeit (sie können in den ersten 3 Monaten weniger verdienen), Praktikanten, Arbeitnehmer mit Behinderung (für sie kann das Minimum um 20% gesenkt werden), Personen mit zivilrechtlichen Verträgen (für sie gilt der Mindeststundensatz von 31,40 PLN/h).

Was passiert, wenn der Arbeitgeber weniger als das Minimum zahlt?

Die Zahlung unterhalb des Mindestlohns ist illegal. Der Arbeitnehmer kann eine Beschwerde bei der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP — Państwowa Inspekcja Pracy) einreichen oder den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen. Der Arbeitgeber muss die Differenz zuzüglich gesetzlicher Zinsen (derzeit ~13% jährlich) nachzahlen.

Wird der Mindestlohn im Laufe des Jahres erhöht?

Im Jahr 2026 gibt es keine zweite, unterjährige Erhöhung. Der Mindestlohn von 4806 PLN gilt für das gesamte Jahr — vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.

Wie wirkt sich der Mindestlohn auf Sozialleistungen aus?

Die Höhe vieler Sozialleistungen (Mutterschaftsgeld, Vaterschaftsgeld, Arbeitslosengeld) ist an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt das Minimum — steigen auch diese Leistungen. Im Jahr 2026 wurden die Leistungen bereits auf Basis des neuen Minimums neu berechnet.

Gilt der Mindestlohn für Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist unabhängig von der Lohnhöhe illegal. Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag haben, den Arbeitnehmer bei ZUS anmelden und Steuern zahlen. Arbeitnehmer können Schwarzarbeit bei der PIP oder den Steuerbehörden melden.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Menschen mit Behinderung?

Für Arbeitnehmer mit Behinderung kann der Mindestlohn um bis zu 20% gesenkt werden (also auf ~3845 PLN im Jahr 2026). Die Absenkung ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung des Arbeitnehmers und muss im Vertrag festgehalten werden.

Zusammenfassung — das Wichtigste auf einen Blick

Hier die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn 2026 in Polen:

  • Brutto: 4806 PLN (Anstieg um 140 PLN)
  • Netto: 3575,85 PLN (Arbeitnehmer)
  • Arbeitgeberkosten: ~5790 PLN (inkl. aller Beiträge)
  • Stundensatz: 31,40 PLN brutto
  • Gültig: 1. Januar — 31. Dezember 2026
  • Keine unterjährige Erhöhung: Ein Satz für das gesamte Jahr
  • Gilt nicht für: Praktikanten, Schwarzarbeiter, Menschen mit Behinderung (Absenkung möglich)

Wenn Sie ein Unternehmen führen und Fragen zur korrekten Abrechnung des Mindestlohns mit Beiträgen und Steuern haben — kontaktieren Sie uns. Unser Team hilft Ihnen bei der korrekten Gehaltsberechnung und der Erfüllung Ihrer Pflichten gegenüber ZUS und dem Finanzamt (Urząd Skarbowy).

Katarzyna Zielińska

Spezialistin für Personal und Lohnabrechnung mit 10 Jahren Erfahrung im Personalmanagement. Absolventin der Jagiellonen-Universität (Magister der Rechtswissenschaften). Spezialisiert auf Gehaltsberechnungen, ZUS-Abrechnungen und Einkommensteuer für kleine und mittlere Unternehmen.