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Veröffentlicht: 7. April 2026 Autor: Tomasz Dąbrowski Kategorie: Buchhaltung

Vollbuchhaltung ist ein Pflichtbestandteil für viele Unternehmen. Erfahren Sie, wer diese führen muss, welche Anforderungen gelten, wie der Kontenplan aussieht und welche Sperrfristen für Jahresabschlüsse einzuhalten sind.

Was ist Vollbuchhaltung?

Vollbuchhaltung ist ein umfassendes Buchhaltungssystem, das alle wirtschaftlichen Transaktionen eines Unternehmens dokumentiert. Im Gegensatz zur vereinfachten Buchhaltung müssen alle Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Schulden detailliert erfasst werden.

Wer muss Vollbuchhaltung führen?

Die Pflicht zur Führung von Vollbuchhaltung ergibt sich aus dem Rechnungslegungsgesetz. Unternehmensformen, die Vollbuchhaltung führen müssen, sind:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
  • Unternehmen mit Jahresumsatz über 2 Mio. EUR

Kontenplan für Vollbuchhaltung

Der Kontenplan ist die Grundlage der Buchhaltung. Er definiert alle verfügbaren Konten für die Erfassung von Transaktionen:

Hauptgruppen der Konten

Kontogruppe Beispiele
Anlage (Klasse 0) Grundstücke, Gebäude, Maschinen
Umlauf (Klasse 1) Warenbestände, Forderungen
Eigenkapital (Klasse 2) Eigenkapital, Rücklagen
Fremdkapital (Klasse 3) Kredite, Verbindlichkeiten
Erträge (Klasse 4) Umsatzerlöse, Dienstleistungen
Aufwendungen (Klasse 5-8) Personal, Material, Zinsen

Sperrfristen für Jahresabschlüsse

Das Rechnungslegungsgesetz schreibt genaue Fristen für die Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen vor:

Wichtige Fristen

  • Sperrfrist für Konten: 10 Tage nach Jahresende
  • Feststellung des Jahresabschlusses: 3 Monate nach Jahresende
  • Einreichung ins Handelsregister: 1 Monat nach Feststellung
  • Offenlegung: 8 Tage nach Einreichung

Dokumentation und Archivierung

Alle Belege müssen mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Dies umfasst:

  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Personalunterlagen
  • Verträge
  • Verkaufs- und Einkaufsbelege

Tomasz Dąbrowski

Alter: 52 Jahre

Zertifikat: Auditor

Ausbildung: Master Warsaw School of Economics

Erfahrung: 22 Jahre in Audit, Buchhaltung und Steuerberatung