Mo–Fr 8:00–17:00 | Wir nehmen neue Mandanten an | [email protected]

← Zurück zum Blog
Steuern

Grundsteuer in Polen 2026
neue Gebäude- und Bauwerksdefinitionen und Sätze

Marek Lewandowski8 Min. Lesezeit

Seit 2025 haben Gebäude und Bauwerk eigene Grundsteuer-Definitionen, und 2026 stiegen die Höchstsätze — was das für Ihre Firma bedeutet.

Die Grundsteuer (podatek od nieruchomości) ist eine kommunale Steuer, die eine Firma auf betrieblich genutzte Gebäude, Räume, Grundstücke und Bauwerke zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 hat das Gesetz über lokale Steuern eigene Definitionen von „Gebäude" (budynek) und „Bauwerk" (budowla) — nicht mehr aus dem Baurecht übernommen. Für 2026 stiegen zudem die Höchstsätze um rund 4,5%. Nachfolgend erklären wir, was sich wirklich geändert hat und wie viel Sie zahlen.

Was sich ab 2025 und 2026 geändert hat

Die wichtigste Änderung gilt seit dem 1. Januar 2025 (Gesetz vom 19. November 2024). Bis dahin verwiesen die Definitionen auf das Baurecht, was jahrelang Streit verursachte. Nun hat das Steuergesetz eigene, eigenständige Definitionen, und der Katalog der Bauwerke steht direkt in einer Anlage zum Gesetz.

Für 2026 ändern sich die Definitionen nicht — neu sind höhere Höchstsätze laut Bekanntmachung des Finanzministers vom 1. August 2025 (M.P. 2025 Pos. 726), im Schnitt rund 4,5% höher als 2025.

Die neue Definition eines Gebäudes

Ein Gebäude ist ein durch Bauarbeiten errichtetes Objekt, das dauerhaft mit dem Boden verbunden, durch Bautrennwände abgegrenzt ist und Fundamente sowie ein Dach hat. Die Definition beruht auf den physischen Merkmalen, nicht auf einer Einstufung durch ein anderes Gesetz. Gebäude werden nach Nutzfläche besteuert (in PLN je m²).

Die neue Definition eines Bauwerks

Ein Bauwerk ist ein Objekt, das kein Gebäude ist und direkt in der Anlage zum Gesetz aufgeführt wird (z. B. Behälter, Netze, freistehende Industrieanlagen, Maschinenfundamente, die baulichen Teile von Kraftwerken einschließlich EE-Anlagen) samt zugehöriger Baueinrichtungen. Der entscheidende Unterschied: Ein Bauwerk wird mit 2% seines Wertes besteuert, nicht nach Fläche. Für Firmen mit Hallen, Überdachungen oder Anlagen ist das oft der größte Posten.

Höchstsätze für 2026

Die Gemeinde (gmina) legt eigene Sätze fest, jedoch nicht höher als die Obergrenzen des Ministeriums. Höchstsätze 2026:

BesteuerungsgegenstandHöchstsatz 2026
Wohngebäude1,25 PLN / m²
Betrieblich genutzte Gebäude35,53 PLN / m²
Betrieblich genutzte Grundstücke1,45 PLN / m²
Übrige Grundstücke0,77 PLN / m²
Bauwerke2% des Wertes

Den tatsächlichen Satz finden Sie im Beschluss Ihres Gemeinderats — die Unterschiede zwischen Gemeinden können erheblich sein. Weitere Änderungen des Jahres im Kalender der Steueränderungen 2026.

Wer zahlt und wofür

Die Steuer zahlt der Eigentümer, Erbnießbraucher oder Besitzer der Immobilie. Für eine Firma bedeutet das Steuer auf: betrieblich genutzte Gebäude und Räume, betrieblich genutzte Grundstücke und Bauwerke. Achtung beim Homeoffice: Führen Sie die Firma in Ihrer Wohnung, kann der betrieblich genutzte Teil dem höheren „Gewerbe"-Satz unterliegen — die bloße Anmeldung einer Einzelfirma unter der Wohnadresse löst das aber nicht immer aus. Eine häufige Fehlerquelle; fragen Sie Ihren Buchhalter.

Erklärungen und Fristen

  • Juristische Personen (z. B. sp. z o.o.): reichen die DN-1-Erklärung bis 31. Januar ein und zahlen in Monatsraten bis zum 15. jedes Monats (Januarrate bis 31. Januar).
  • Natürliche Personen (auch Einzelunternehmer / JDG): reichen die IN-1-Information binnen 14 Tagen ab Entstehung der Pflicht ein; die Steuer wird per Bescheid in 4 Raten gezahlt — bis 15. März, 15. Mai, 15. September und 15. November.
  • Steuer bis 100 PLN: einmalig zum Termin der ersten Rate.
  • Änderung im Jahr (Kauf, Verkauf, Nutzungsänderung) — der Gemeinde durch Korrektur melden.

Häufige Fehler

  • Übersehene Bauwerke: Hallen, Überdachungen, befestigte Plätze oder Anlagen können wertbesteuerte Bauwerke (2%) sein — leicht zu vergessen.
  • Wohnung und Betrieb vermischt: die ganze Wohnung zum Gewerbesatz anmelden — oder umgekehrt den betrieblich genutzten Teil auslassen.
  • Keine Aktualisierung: nach Kauf oder Nutzungsänderung ist die Erklärung fristgerecht zu korrigieren.
  • Alte Bauwerksdefinition: seit 2025 gilt der Katalog aus der Anlage — nicht das Baurecht.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gelten die neuen Gebäude- und Bauwerksdefinitionen?

Seit dem 1. Januar 2025 nach dem Gesetz vom 19. November 2024. Für 2026 bleiben die Definitionen unverändert.

Wie hoch ist der Höchstsatz für Firmen 2026?

Bis 35,53 PLN/m² für Betriebsgebäude, bis 1,45 PLN/m² für Betriebsgrundstücke und 2% des Wertes für Bauwerke. Den genauen Satz legt die Gemeinde fest.

Wie wird ein Bauwerk besteuert?

Ein Bauwerk wird mit 2% seines Wertes pro Jahr besteuert — nicht nach Fläche. Bauwerk ist ein in der Gesetzesanlage genanntes Objekt samt zugehöriger Baueinrichtungen.

Bis wann reicht eine Gesellschaft die DN-1-Erklärung ein?

Bis 31. Januar für das Jahr, die Steuer wird in Monatsraten bis zum 15. jedes Monats gezahlt.

Erhöht ein Homeoffice-Einzelunternehmen die Steuer?

Der höhere Satz gilt für den tatsächlich betrieblich genutzten Teil. Die bloße Anmeldung unter der Wohnadresse bedeutet nicht immer eine höhere Steuer.

Zusammenfassung

Für Firmen zählen 2026 vor allem zwei Dinge: die seit 2025 geltenden neuen Definitionen von Gebäude und Bauwerk (Bauwerk = 2% des Wertes, Katalog in der Anlage) und die um rund 4,5% höheren Höchstsätze. Prüfen, ob Ihre Hallen, Überdachungen und Anlagen korrekt eingestuft sind und Sie nicht zu viel zahlen? Schreiben Sie uns — wir berechnen die Grundsteuer Ihrer Firma neu.