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Veröffentlicht: 7. April 2026 Autor: Anna Wiśniewska Kategorie: KPiR und Pauschalbesteuerung

Wohnungseigentümer, die Wohnungen oder Häuser vermieten, müssen jährlich Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Die Pauschalbesteuerung für Vermietung ist eine vereinfachte Besteuerungsform — lernen Sie die Sätze 8,5% und 12,5%, die Einkommensgrenzen und praktische Veranlagungsregeln 2026 kennen.

Pauschalbesteuerung für Vermietung: Was ist das und warum sollten Sie es wissen?

Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder sogar ein Zimmer vermieten, müssen Sie auf diese Einnahmen Steuern zahlen. Seit 2023 ist die Pauschalbesteuerung für Einkünfte aus Vermietung die einzige Besteuerungsform für private Vermietungen.

Die Pauschale ist eine vereinfachte Form — Sie können keine Kosten abziehen, und die Steuer wird automatisch auf Grundlage Ihrer Einnahmen berechnet. Sie müssen keine komplizierte Buchführung führen, aber Sie müssen die Zahlungsfristen und Einkommensgrenzen kennen.

2026 gelten die gleichen Regeln wie in den vergangenen Jahren, aber es ist wichtig, diese zu wiederholen, besonders wenn Sie zum ersten Mal vermieten.

Zwei Pauschalbesteuerungssätze: 8,5% und 12,5%

Die Pauschalbesteuerung für private Vermietung hat eine progressive Struktur — ein niedrigerer Satz bis zu einer bestimmten Grenze, ein höherer Satz über dieser Grenze.

Satz 8,5% — bis zu 100.000 PLN Jahreseinkommen

Wenn Ihre Vermietungseinnahmen 100.000 PLN pro Jahr nicht übersteigen, zahlen Sie eine Pauschale von 8,5% auf den gesamten Betrag.

Beispiel: Sie vermieten eine Wohnung für 5.000 PLN monatlich. Das Jahreseinkommen beträgt 60.000 PLN. Jährliche Pauschale: 60.000 × 8,5% = 5.100 PLN.

Satz 12,5% — über 100.000 PLN Jahreseinkommen

Wenn Ihre Einnahmen 100.000 PLN übersteigen, zahlen Sie auf den Überschuss einen höheren Satz von 12,5%.

Jahreseinkommen Pauschalenberechnung Pauschale insgesamt
60.000 PLN 60.000 × 8,5% 5.100 PLN
100.000 PLN 100.000 × 8,5% 8.500 PLN
120.000 PLN (100.000 × 8,5%) + (20.000 × 12,5%) 10.500 PLN
150.000 PLN (100.000 × 8,5%) + (50.000 × 12,5%) 14.250 PLN

Einkommensgrenzen — wann ändern sich die Sätze?

Die Grenze von 100.000 PLN ist ausschlaggebend. Aber es gibt eine wichtige Regelung für Ehegatten.

Für Alleineigentümer: 100.000 PLN

Wenn Sie als Einzelperson vermieten, beträgt die Grenze für den Satz von 8,5% 100.000 PLN pro Jahr. Über dieser Summe wird der Satz von 12,5% angewendet.

Für Ehegarten: 200.000 PLN

Wenn Sie die Wohnung zusammen mit Ihrem Partner vermieten, können Sie eine Erklärung zur Besteuerung sämtlicher Einnahmen durch einen von euch beiden abgeben. In diesem Fall beträgt die Grenze 200.000 PLN pro Jahr für den Satz von 8,5%.

Wichtig: Die Erklärung muss dem Finanzamt bis zum 31. März des Steuerjahres eingereicht werden. Dies verlängert erheblich die Möglichkeit, den niedrigeren Satz zu zahlen.

Wann und wie müssen Sie die Pauschale zahlen? PIT-28 Zahlungsfristen

Die Pauschalbesteuerung für Vermietung ist nicht Teil der jährlichen Einkommensteuererklärungen (PIT-36 oder PIT-37). Sie zahlen sie separat, monatlich oder vierteljährlich.

Zahlungsfristen — monatlich bis zum 20. Tag

Standard sind monatliche Zahlungen bis zum 20. des nächsten Monats:

  • Januareinkommen → Zahlung bis 20. Februar
  • Februareinkommen → Zahlung bis 20. März
  • ...und so jeden Monat
  • Dezembereinkommen → Zahlung bis 20. Januar des Folgejahres

Möglichkeit der Vierteljahrzahlungen

Wenn Ihre Vermietungseinnahmen im Vorjahr die Summe von 200.000 EUR nicht überstiegen (etwa 860.000 PLN), können Sie die Pauschale vierteljährlich zahlen:

  • I. Quartal: bis 20. April
  • II. Quartal: bis 20. Juli
  • III. Quartal: bis 20. Oktober
  • IV. Quartal: bis 20. Januar des Folgejahres

Wohin zahlen Sie die Pauschale?

Sie zahlen die Pauschale auf das Konto des Finanzamtes, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Kontonummer finden Sie:

  • Auf der Website des Finanzamtes (kis.gov.pl)
  • In Schreiben des Finanzamtes
  • Im e-PIT-System

Ist Vermietung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit?

Ja. Seit 2023 sind Einnahmen aus privater Vermietung vollständig von Krankenversicherungs- und Sozialabgaben befreit.

Das bedeutet:

  • Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Sie zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge
  • Sie zahlen nur die Einkommensteuer-Pauschale (8,5% oder 12,5%)

Dies ist eine große Veränderung im Vergleich zu früheren Jahren, als Vermietungen höher besteuert wurden als andere Einnahmen. Heute ist private Vermietung tatsächlich am niedrigsten besteuert für Eigentümer.

Praktische Beispiele: Wie berechnen Sie Ihre Pauschale?

Beispiel 1: Wohnung für 5.000 PLN monatlich vermietet

Jahreseinkommen: 5.000 PLN × 12 Monate = 60.000 PLN Pauschalbesteuerungssatz: 8,5% (Einkommen unter 100.000 PLN) Jährliche Pauschale: 60.000 × 8,5% = 5.100 PLN Monatliche Zahlung: 5.100 ÷ 12 = 425 PLN

Beispiel 2: Zwei Wohnungen insgesamt für 8.000 PLN monatlich vermietet

Jahreseinkommen: 8.000 PLN × 12 Monate = 96.000 PLN Pauschalbesteuerungssatz: 8,5% (Einkommen unter 100.000 PLN) Jährliche Pauschale: 96.000 × 8,5% = 8.160 PLN Monatliche Zahlung: 8.160 ÷ 12 = 680 PLN

Beispiel 3: Wohnung für 10.000 PLN monatlich vermietet (Einkommen über 100.000)

Jahreseinkommen: 10.000 PLN × 12 Monate = 120.000 PLN Progressiver Satz: - Bis 100.000 PLN: 100.000 × 8,5% = 8.500 PLN - Über 100.000 PLN: 20.000 × 12,5% = 2.500 PLN Jährliche Pauschale insgesamt: 8.500 + 2.500 = 11.000 PLN Durchschnittliche monatliche Zahlung: 11.000 ÷ 12 = ca. 917 PLN

Ehegatten-Veranlagung: Erklärung zur Besteuerung

Wenn die Wohnung Ehegatteneigentum ist, können Sie sich für eine vorteilhaftere Veranlagungsform entscheiden.

Variante 1: Jeder besteuert seinen Anteil

Wenn jeder 50% der Einnahmen angibt, zahlt jeder Steuern auf maximal 50.000 PLN pro Jahr (die Hälfte der 100.000 PLN Grenze). Dies kann bei hohen Einnahmen ungünstiger sein.

Variante 2: Gesamte Einnahmen durch einen Ehegatten besteuert (vorteilhafter)

Ehegatter können eine Erklärung zur gemeinsamen Besteuerung abgeben. Dann:

  • Das Gesamteinkommen aus Vermietung wird von einem Ehegatten angegeben
  • Die Grenze für 8,5% beträgt 200.000 PLN pro Jahr (statt 100.000 PLN)
  • Der Satz von 12,5% gilt erst ab 200.001 PLN
Beispiel für Ersparnisse: Sie vermieten eine Wohnung für 15.000 PLN monatlich (180.000 PLN jährlich). Bei individueller Veranlagung zahlt jeder Steuern auf 90.000 PLN. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das Gesamteinkommen von 180.000 PLN mit dem Satz von 8,5% besteuert, was vorteilhafter ist.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann ich Vermietungskosten von der Pauschale abziehen?

Nein. Dies ist das Hauptmerkmal der Pauschale — es können keine Kosten abgezogen werden. Die Steuer beträgt 8,5% oder 12,5% des gesamten Einkommens, unabhängig davon, ob Sie Kosten haben (Reparaturen, Nebenkosten, Versicherung) oder nicht. Wenn die Kosten hoch sind, können Sie erwägen, zur Methode KPiR zu wechseln (Einnahmen minus Kosten, 19% Einkommensteuer).

Was ist, wenn ich die Miete während des Jahres erhöhe?

Wenn Sie die Miete erhöhen (z. B. ab Juli), geben Sie die tatsächlichen Einnahmen für jeden Monat an. Die Pauschale berechnen Sie basierend auf den tatsächlichen Einnahmen — Januar bis Juni mit dem alten Satz, Juli bis Dezember mit dem neuen Satz.

Kann ich mehr als eine Wohnung vermieten?

Ja. Alle Einnahmen aus Vermietung (alle Wohnungen, Häuser, Zimmer) werden in eine Grenze von 100.000 PLN / 200.000 PLN für Ehegatter zusammengerechnet. Zum Beispiel: zwei Wohnungen à 6.000 PLN = 72.000 PLN jährlich, zählen zusammen.

Was passiert, wenn ich die Pauschale nicht zahle?

Ihnen drohen Verzugszinsen, die vom ersten Verzugstag an berechnet werden. Der Zinssatz ist der Diskontierungssatz der Nationalbank plus 100 Basispunkte. Bei Verzögerungen über 30 Tage droht auch eine Geldbuße für verspätete Steuerzahlung (100-150 PLN pro Monat Verzögerung, mindestens 50 PLN). Bei Bedarf können Sie um Stundung oder Ratenzahlung bitten.

Kann ein Ehegatte, der angestellt ist, eine Pauschalbesteuerung haben?

Ja. Die Besteuerungsform für Vermietung (Pauschale) hängt nicht vom Beschäftigungsstatus des anderen Ehegatten ab. Auch wenn ein Ehegatte angestellt ist, kann der andere das Vermietungseinkommen mit Pauschalbesteuerung angeben.

Wie kann ich zu einer anderen Besteuerungsform wechseln, wenn die Pauschale für mich nicht passt?

Seit 2023 kann private Vermietung nur mit Pauschalbesteuerung besteuert werden — es gibt keine Wahl. Wenn Sie eine andere Form verwenden möchten (z. B. KPiR), müssen Sie die Vermietung als Geschäftstätigkeit registrieren und diese Form wählen.

Anna Wiśniewska

Alter: 38 Jahre

Ausbildung: Magister in Finanzen (Wirtschaftsuniversität Breslau), Spezialisierung in Besteuerung von Privatpersonen

Erfahrung: 14 Jahre in Steuerberatung für Unternehmer und Wohnungsvermittler

Anna hat sich auf Steueroptimierung für Wohnungseigentümer spezialisiert. Sie arbeitete in mehreren Buchhaltungsbüros und berät unabhängig Wohnungseigentümer und kleine Unternehmen. Sie kennt alle Feinheiten der Pauschalbesteuerung für Vermietung und Änderungen der Rechtsvorschriften in diesem Bereich.

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